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Haushaltsjahr 2026 – Kein „Daumen hoch“ der Regierung von Unterfranken

vom 11.06.2026 - 17:06 Uhr

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Schweinfurt – In der aktuellen Berichterstattung zur Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in der Stadtratssitzung am 09. Juni 2026 war von einem „Daumen hoch“ der Regierung von Unterfranken die Rede. Mit Verabschiedung der Haushaltssatzung „könne der Haushalt so genehmigt werden“.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass dies so nicht formuliert wurde und auch nicht zutreffend ist. Nach Verabschiedung der Haushaltssatzung, so hieß es vielmehr, kann man nun „in weitere Gespräche gehen und hoffen, dass wir bald möglichst ein Ergebnis verkünden können“. Das heißt, eine Genehmigung des Haushalts durch die Regierung von Unterfranken ist noch nicht gegeben.

Hintergrund:

Im Mai erhielt die Stadt Schweinfurt von der Regierung von Unterfranken die Nachricht, dass der aufgestellte Haushalt im März nicht genehmigt werden kann, da unerwarteter Weise Ende April/Anfang Mai die Rückzahlung einer Gewerbesteuer eines Schweinfurter Unternehmens in Höhe von 12 Millionen Euro durch das Finanzamt gefordert wurde. Daraufhin musste die Finanzverwaltung gemeinsam mit Oberbürgermeister Ralf Hofmann den Haushalt erneut intensiv durcharbeiten. In enger Abstimmung mit der Regierung konnte schließlich eine Haushaltssatzung erarbeitet werden, die dem Stadtrat in der Sitzung am 09. Juni vorgelegt wurde.

Die Verabschiedung dieser Haushaltssatzung ist die Basis, um der Regierung einen Haushalt vorlegen zu können, der alle Kriterien erfüllt, so dass er genehmigt werden könnte.

Es handelt sich hierbei um eine ungewöhnliche Nachtragshaushaltskonstellation, da die Regierung von Unterfranken es möglich macht, dass die Stadtverwaltung eine Art Nachtragshaushalt durch den Stadtrat beschließen lassen konnte, obwohl noch keine Genehmigung des Haushalts vorliegt.

„So gehen wir nach dem Beschluss der Haushaltssatzung durch den Stadtrat – mit 33 Ja-Stimmen von insgesamt 41 Stimmen – erneut in das Gespräch mit der Regierung, die erst danach über eine Genehmigung des Haushalts entscheidet. Da es sich hier um intensive Gespräche in einer überaus schwierigen Situation handelt, ist es uns wichtig, dass nicht der Eindruck entsteht, dass die Regierung hier bereits ein „Daumen hoch“ gegeben hat, sondern dies erst nach Prüfung unserer Hausaufgaben erfolgen kann.“, so Oberbürgermeister Ralf Hofmann und Finanzreferentin Dr. Anna Barbara Keck.

Bedauerlich ist, dass durch ein Mitglied des Stadtrates in öffentlicher Sitzung das Unternehmen genannt wurde, das die Gewerbesteuerrückzahlung erhält. „Damit wurde die Nichtöffentlichkeit des schützenswerten Steuergeheimnisses gebrochen. Rechtlich mögliche Schritte werden aktuell durch die Stadtverwaltung geprüft.“, so Oberbürgermeister Hofmann.

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