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Bürgergeld bezogen, Transport-Business verschwiegen – Freiheitsstrafe für Schweinfurter Ehepaar nach Ermittlungen des Zolls

vom 17.04.2026 - 10:04 Uhr

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Schweinfurt (ots) – Wegen gemeinschaftlichen Betruges hat das Amtsgericht
Schweinfurt ein Ehepaar aus Schweinfurt zu einer Freiheitsstrafe von jeweils
neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde für eine Dauer von zwei Jahren zur
Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Beschuldigten
hatten mehr als ein Jahr lang gewerbsmäßige Personen- und Pakettransportfahrten
nach Kaliningrad (Russland) durchgeführt, während sie gleichzeitig staatliche
Leistungen in Form von Bürgergeld bezogen. Durch die Verschleierung der
Einnahmen entstand dem Jobcenter ein Schaden in Höhe von mehr als 15.000 Euro.

Gegenüber den Behörden hielt das in Schweinfurt wohnende Ehepaar den Schein der
Bedürftigkeit aufrecht. Tatsächlich bewarben sie jedoch unter einem Pseudonym
über verschiedene Social-Media-Kanäle monatliche gewerbliche Fahrten mit einem
Kleintransporter von Süddeutschland nach Russland. Aufgrund eines gezielten
Hinweises des Jobcenters kamen die Ermittler des Zolls dem Paar auf die
Schliche. Durch interne Recherchen konnte die Masche schließlich verifiziert
werden. Es stellte sich heraus, dass die Beschuldigten regelmäßig gewerbliche
Personentransporte anboten und auch tatsächlich durchführten. Neben dem reinen
Personentransport umfasste das Dienstleistungsangebot des Ehepaares auch den
gezielten Versand von Paketen nach Russland. Für eine einfache Fahrt nach
Kaliningrad wurden dabei rund 180 Euro pro Person aufgerufen; Pakettransporte
begannen preislich ab 50 Euro.

Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls
erhärteten schließlich den Verdacht des Sozialleistungsbetrugs. Bei einer
Wohnungsdurchsuchung versuchte der Ehemann zunächst, die Beamten in die Irre zu
führen, indem er ihnen absichtlich ein altes, nicht mehr genutztes Smartphone
aushändigte. Im Rahmen der weiteren Durchsuchungsmaßnahmen konnte jedoch das
tatsächlich für die Abwicklung der Fahrten genutzte Mobiltelefon, versteckt auf
dem Schlafzimmerschrank, sichergestellt werden. Auf diesem fanden die Ermittler
Belege für insgesamt 33 gegen Entgelt durchgeführte Fahrten im Zeitraum von
Oktober 2022 bis November 2023.

Als besonders erdrückend stellte sich die Beweislast durch die
Kilometerlaufleistung des genutzten Fahrzeugs dar: Innerhalb von 23 Monaten
legte der für die Fahrten genutzte Kleintransporter insgesamt mehr als 153.000
Kilometer zurück. Dies entspricht einer monatlichen Fahrleistung von rund 6.600
Kilometern. Ein solches Pensum war für die arbeitslosen Sozialleistungsempfänger
nicht plausibel zu erklären.

Zusätzlich zum Sozialleistungsbetrug haben sich auch Hinweise auf weitere
Straftaten ergeben: Aufgrund der regelmäßigen Grenzübertritte und des Transports
von Paketsendungen ohne gültige Zolldokumente nach Russland besteht der
Verdacht, dass Waren unter Missachtung bestehender Embargo-Vorschriften
ausgeführt wurden. Zudem wurde das Finanzamt vom Zoll informiert: Da die
Einnahmen nicht versteuert wurden, steht nun der Vorwurf der Steuerhinterziehung
im Raum.

Neben der strafrechtlichen Verurteilung ist das Ehepaar dazu verpflichtet, die
zu Unrecht bezogenen Leistungen in Höhe von mehr als 15.000 Euro vollständig an
das Jobcenter zurückzuzahlen.

Zusatzinformationen:

Die Aufklärung von Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) gehört zu den
zentralen Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Die Beamtinnen und Beamten
des Zolls prüfen dabei unter anderem, ob Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch zu
Unrecht bezogen werden. Durch die konsequente Verfolgung solcher Verstöße trägt
der Zoll maßgeblich dazu bei, die Akzeptanz und Gerechtigkeit innerhalb der
Solidargemeinschaft zu erhalten und die Sozialsysteme vor Missbrauch zu
schützen.

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