Schweinfurt: In der Stadt Schweinfurt werden in den kommenden Tagen rund 38.400 Wahlberechtigte mit der amtlichen Wahlbenachrichtigung, die durch die Deutsche Post zugestellt wird, zu den Wahlen am 8. März aufgerufen. Es finden die Wahl zur Oberbürgermeisterin bzw. zum Oberbürgermeister und die Wahl von 44 Stadtratsmitgliedern statt. In der Wahlbenachrichtigung wird der Abstimmungsraum angegeben, in dem am 8. März 2026 die Stimmabgabe an der Urne möglich ist. Sämtliche Abstimmungsräume in der Stadt Schweinfurt sind barrierefrei erreichbar.
Bereits mit Erhalt der Wahlbenachrichtigung kann ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Die verschiedenen Wege der Beantragung sind in der Wahlbenachrichtigung beschrieben. So kann ein Online-Antrag mobil über den dort abgedruckten QR-Code oder über www.schweinfurt.de/wahlen gestellt werden. Auch die schriftliche Beantragung mittels der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und Rücksendung an die Stadt Schweinfurt ist möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden dann ab 16. Februar mit der Post an die Antragsteller verschickt. Eine persönliche Beantragung im Bürgerservice im Rathaus ist ebenfalls ab 16. Februar möglich. Erst ab diesem Tag dürfen nach den gesetzlichen Vorschriften die Wahlscheine Briefwahlunterlagen verteilt werden. Ein früherer Versand bzw. eine frühere Ausgabe ist demnach nicht möglich.
Auf der städtischen Internetseite www.schweinfurt.de/wahlen ist im Bereich „Kommunalwahlen 2026“ ab sofort ein interaktiver Probestimmzettel verfügbar. Das Angebot dient dazu, sich mit dem Stimmzettel für die Wahl des Stadtrats und den vielfältigen Möglichkeiten der Stimmabgabe vertraut zu machen und die Verteilung der 44 Stimmen zu simulieren. Es werden keinerlei Daten gespeichert.
Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen sind auf https://www.schweinfurt.de/rathaus-politik/stadt/wahlen/kommunalwahlen-2026/index.html abrufbar.
Symbolbild: Image by Pixabay








