Schweinfurt – Aufgrund der aktuellen Wetterprognose wird an die Straßenreinigungs- und Sicherungsverordnung erinnert. Die Stadt Schweinfurt bittet alle Grundstückseigentümer dafür Sorge zu tragen, dass die Gehbahnen entlang der Grundstücksgrenze schnee- und eisfrei gehalten werden. Die Verwendung von Tausalz und ätzenden Mitteln ist grundsätzlich unzulässig. Ausnahmsweise darf Tausalz gestreut werden, wenn Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt oder ausreichend abgestumpft werden kann, insbesondere bei Blitzeis, Eisregen, an Treppenanlagen und bei starken Steigungen.
Symbolfoto: from Pixabay








