Schweinfurt – Testkäufe sind ein fester Bestandteil des städtischen Jugendschutzes. Gemeinsam mit zwei Beamtinnen der Polizeiinspektion Schweinfurt und einer 16-Jährigen Praktikantin führten die Jugendschutzbeauftragten des Jugendamtes der Stadt Schweinfurt die jährlich stattfindenden Testkäufe durch. Ziel waren Discounter, Tabak- und Vapeläden in Schweinfurt.
Bei elf Testkäufen wurden der Praktikantin sechsmal Waren verkauft, die offiziell erst ab der Volljährigkeit erworben werden dürfen. Die Testkäuferin kaufte Dosen-Mischgetränke mit Wodka oder Rum, aber auch elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes. Diese erfreuen sich bei Jugendlichen bedauerlicher Weise steigender Beliebtheit.
Die Jugendschutzbeauftragten weisen darauf hin, dass Vapes sowohl mit als auch ohne Tabak erst ab 18 Jahren erworben werden dürfen. Der Gesetzgeber hat hier eine klare Aussage getroffen.
Erstaunlich war, dass trotz Warnsystem an den Kassen gerade die Discounter bei den diesjährigen Testkäufen durchweg schlecht abschnitten. Alle Betriebsleiter zeigten sich aber einsichtig und versprachen Nachschulungen. Die Experten erklärten in diesen Fällen auch, dass immer der Kassierer bzw. die Kassiererin eine Strafe bezahlt, sollte es zu einer Anzeige kommen.
Erfreulich war, dass die Tabak-Vapeläden in der Innenstadt, die bei den letzten Testkäufen negativ auffielen, diesmal das Jugendschutzgesetz beachteten und keine Waren an die Praktikantin abgaben.








