09721 387190 post@revista.de

Nach zwei Ladendiebstählen – 36-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

vom 08.04.2025 - 15:04 Uhr

Anzeige

Schweinfurt: Vergangenen Donnerstag wurde ein 36-Jähriger festgenommen, nachdem er zuvor Parfüm aus einem Geschäft entwendet hatte. Bereits am Freitag wurde der Mann beim Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Diebstahl in Drogerie – Festnahme des Tatverdächtigen

Gegen 15:40 Uhr stellte die Mitarbeiterin einer Drogeriefiliale in der Gunnar-Westermann-Straße einen männlichen Ladendieb fest, der Parfüm im Wert von knapp 150 Euro entwendet hatte. Die daraufhin verständigte Polizei konnte den 36-jährigen somalischen Staatsangehörigen vor Ort festnehmen. Er musste die Beamten in der Folge zur Dienststelle begleiten.

Das Diebesgut im Wert von etwa 150 Euro wurde wieder an die Verantwortlichen der Drogerie ausgehändigt.

Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnte die Schweinfurter Polizei weiteres Diebesgut auffinden und sicherstellen. Nach derzeitigem Ermittlungssstand kann es einem Diebstahl aus einem Bekleidungsgeschäft zugeordnet werden.

Vorführung am Freitag – Verurteilung zu Bewährungsstrafe

In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt wurde der Mann am Freitag im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens dem zuständigen Richter am Amtsgericht Schweinfurt vorgeführt. Dieser verurteilte den 36-Jährigen zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe.

Anmerkung: Erklärung „Beschleunigtes Verfahren“

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist in den Paragraphen 417 bis 420 der Strafprozessordnung geregelt und stellt eine besondere Verfahrensart dar, die in einfach liegenden Fällen eine schnelle und effektive Aburteilung ermöglichen soll. Dabei soll die Strafe „der Tat auf dem Fuße folgen“.

Damit ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dafür darf zunächst die zu erwartende Freiheitsstrafe nicht höher als ein Jahr sein. Auf diese Weise ist von vornherein ausgeschlossen, dass das beschleunigte Verfahren bei schweren Delikten durchgeführt werden kann. Daneben muss die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren stellen.

Weitere Voraussetzung ist, dass die Sache aufgrund des einfachen Sachverhalts oder klarer Beweislage zu einer sofortigen Verhandlung im Rahmen des beschleunigten Verfahrens geeignet ist. Damit ist gemeint, dass die Hauptverhandlung sofort oder in deutlich kürzerer Zeit als im normalen Verfahren durchgeführt und aller Erwartung nach auch innerhalb eines Termins abgeschlossen werden kann.

Schließlich muss es sich bei dem Beschuldigten um einen Erwachsenen oder um einen Heranwachsenden, also eine Person ab 18 bis einschließlich 20 Jahren, handeln. Bei Jugendlichen, also Personen ab 14 bis einschließlich 17 Jahren, ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens nicht zulässig.

Image by Alexa from Pixabay

Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter von revista.de abonnieren. Sie erhalten jeden Wochentag die aktuellsten Meldungen per E-Mail:

Kleinanzeige – Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen: Kleinanzeige aufgeben

ETW, EG 67,38 qm, 2 Zimmer, Küche mit Ess- Wohnbereich, Toilette mit Bad/Dusche, Terrasse, Kellerraum, Wasch- Trockenraum (dürfen mitbenutzt werden), 1 Stellplatz, BJ 1994, Gasheizung 2021 neu, vermietet in 97493 Bergrheinfeld, St.-Florian-Str. 6 zu verkaufen. Besichtigung nach Absprache möglich. TEL. 0178/8899308

Anzeige


Weitere Informationen unter: www.kanaltuerpe.de

ÜBER UNS

REVISTA ist seit 50 Jahren zuverlässiger Partner für Gemeinden, Städte und Kommunen.

Unser Kerngeschäft ist der Druck & Verlag von Amtsblättern, Mitteilungsblättern & Gemeindeblättern.

AMTSBLATT VERLAG & DRUCK

MEDIADATEN

Jetzt unverbindlich unsere Mediadaten und Preise anfordern. Ihre E-Mail-Adresse genügt.

MEDIADATEN ANFORDERN

KOSTENFREIE ANZEIGENANALYSE

Ihr Werbeerfolg ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Anzeigenanalyse!

ANZEIGE EINREICHEN

SWMAGAZIN

  • SWmagazin Januar / Februar 2026 ist online

KLEINANZEIGEN

Ihre private Kleinanzeige (Text) in den Gemeindeblättern, ab nur 15 Euro.

KLEINANZEIGE SCHALTEN

ANZEIGE


Weitere Informationen unter: wv.de/energiefreiheit

×