Schweinfurt: Am 20.03.2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) eine bundesweite Schwerpunktprüfung in der Baubranche durchgeführt. Ziel der Überprüfungen der Baustellen war die Einhaltung sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sog. Leistungsbetrug.
Am Prüfungstag waren im Bereich des Hauptzollamtes Schweinfurt insgesamt 98 Zöllnerinnen und Zöllner an den FKS-Standorten Bamberg, Dettelbach und Schweinfurt im Einsatz. Diese überprüften Bauvorhaben in Unter- und in Teilen Oberfrankens. Das Augenmerk der Prüfungen lag insbesondere auf Großbaustellen.
Auf den Baustellen wurden insgesamt rund 260 Arbeitnehmer befragt und deren Beschäftigungsverhältnisse überprüft. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen wurden zahlreiche Unregelmäßigkeiten festgestellt, welche die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung nun weiter beschäftigen werden:
- Zwölf Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der
Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen
Aufenthaltstitel sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt
seitens des Arbeitgebers. Zudem konnten sieben ausländische
Arbeitnehmer für ihren Aufenthalt in Deutschland keine
erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Gegen sie wurden
jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes
eingeleitet.
- In 16 Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung
der zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge ab.
- Insgesamt wurden in neun Fällen bei der Entlohnung von
Arbeitnehmern Mindestlöhne nach verschiedenen gesetzlichen
Grundlagen (z.B. gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn)
unterschritten.
- Acht Personen wurden als vermeintlich "selbstständige
Erwerbspersonen" angetroffen, die hingegen in abhängigen
Beschäftigungsverhältnissen stehen und Arbeitnehmern
gleichzusetzen sind (Scheinselbstständigkeit).
- Bei einem angetroffenen Arbeitnehmer wird der Leistungsbezug
hinterfragt und geprüft, ob Sozialleistungen zu Recht oder
unrechtmäßig gezahlt wurden.
- Zudem wurden Beanstandungen im Hinblick auf Sofortmeldepflichten
und Aufzeichnungspflichten festgestellt.
An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei stehen die Beschäftigten des Zolls in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung und der umfangreichen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen legt der Zoll bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit einen besonderen Fokus auf die Baubranche.
Fotoquelle: Hauptzollamt Schweinfurt








