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Tierhaltung: Neuregelung nach dem Arzneimittelgesetz

11.11.2014

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Landkreis Schweinfurt: Das Veterinäramt Schweinfurt und der Kreisverband Schweinfurt des Bayerischen Bauernverbandes laden alle interessierten Tierhalter am Montag, 17. November 2014, um 19.30 Uhr im Katholischen Pfarrheim Bergrheinfeld, St. Georgen-Str. 7, zu einer zweiten Informationsveranstaltung ein. Thema ist, wie bei der Veranstaltung im Mai dieses Jahres, die Neuregelung nach dem Arzneimittelgesetz (AMG).

Zum 1. April 2014 trat eine Neufassung des AMG in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung wird ein Antibiotikamonitoring bei Masttieren (Schwein, Rind, Hähnchen und Pute) eingeführt. Für die betroffenen Tierhalter ergeben sich damit neue Pflichten wie zum Beispiel Meldungen über den Bestand, Tierbewegungen und den Antibiotikaeinsatz.

Ziel der Gesetzesänderung ist eine Verringerung des Antibiotikaeinsatzes und im Weiteren die Eindämmung des Risikos der Ausbreitung resistenter Krankheitserreger, gegen die Antibiotika nicht mehr wirksam sind.

Halter von weniger als 20 Mastkälbern, 20 Mastrindern, 250 Mastferkeln, 250 Mastschweinen, 1000 Puten oder 10.000 Masthähnchen im halbjährlichen Durchschnitt sind von den Meldepflichten befreit.

Bei dieser Veranstaltung soll anhand eines Testbetriebes die Eingabe der Daten in die Tierarzneimittel-Datenbank Schritt für Schritt demonstriert werden.

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