Landkreis Schweinfurt. Die Regierung von Unterfranken hat dem Landratsamt Schweinfurt für die von den jüngsten Unwettern und Überschwemmungen Betroffenen in den Gemeinden Euerbach, Poppenhausen und Niederwerrn Mittel für staatliche Finanzhilfen zugewiesen. Dies teilt das Landratsamt Schweinfurt mit.
Geschädigte aus diesen Gemeinden können ab sofort Anträge auf Sofortgeld stellen. Anträge können direkt bei der jeweiligen Gemeindeverwaltung gestellt werden.
Der Freistaat Bayern zahlt an Geschädigte des Hochwasserereignisses Ende Mai/Anfang Juni ein Sofortgeld als Mittel zur Ersatzbeschaffung von durch Hochwasser zerstörtem Hausrat; bei Unternehmen und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zur Ersatzbeschaffung für Betriebsvermögen.
Das Sofortgeld beträgt 1500 Euro pro Haushalt. Bei Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben beträgt das Sofortgeld bis zu 5000 Euro. Die Versicherbarkeit von Schäden steht einer Antragstellung nicht entgegen. Erhalten die Geschädigten Versicherungsleistungen, ist das Sofortgeld zurückzuzahlen. Übersteigt das Sofortgeld die Versicherungsleistung, ist die Rückzahlung auf die Höhe der Versicherungsleistung beschränkt.
Die Auszahlung erfolgt nach Antragstellung und Bewilligung durch das Landratsamt (Ansprechpartner Herr Nitzschner unter Telefon 09721/55-560).
Geschädigte aus anderen als den oben genannten Gemeinden müssen den Schaden zunächst bei ihrer Gemeinde anmelden. Ob auch hier ein Sofortgeld möglich ist, kann derzeit vom Landratsamt Schweinfurt nicht abschließend beurteilt werden, da die Finanzhilfen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt werden und deshalb von der Zuweisung entsprechender Finanzmittel abhängig sind.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass Entschädigungsleistungen auch unter 1500 Euro gezahlt werden, wenn der Schaden geringer ist und dass Vereine nicht zu den Begünstigten zählen.