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Gesundheitsamt gibt ab Mitte Juni Impfberatung für alle Sechstklässler

vom 04.06.2013 - 13:06 Uhr

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Landkreis Schweinfurt. Beim Bayerischen Impftag am 12. Juni stehen in diesem Jahr die Impfungen gegen Masern und Keuchhusten im Mittelpunkt. Vor allem bei Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen bestehen hier deutliche Impflücken. Das Gesundheitsamt Schweinfurt wird daher auch in diesem Jahr wieder ab Mitte Juni bis Ende Juli in allen Schulen Impfberatungen bei Schülerinnen und Schülern der 6. Klassen durchführen.

„Gerade in diesem Alter werden anstehende Impfungen leicht übersehen, da die Kinder meist gesund und selten beim Arzt sind“, sagt Dr. Werner Arnholdt, der Leiter des Gesundheitsamts. Nach Durchsicht des Impfbuchs geben die sozialmedizinischen Assistentinnen des Gesundheitsamts den Kindern eine Impfempfehlung zu Nachhol-Impfungen und Auffrisch-Impfungen mit.

Mit dieser Empfehlung können die Eltern dann mit den Kindern zu ihrem Haus- oder Kinderarzt gehen. Das Gesundheitsamt führt selbst keine Impfungen durch. Das Gesundheitsamt bittet alle Eltern, diese Aktion zu unterstützen und ihren Kindern das Impfbuch in die Schule mitzugeben. Nähere Informationen finden sich in den Rundschreiben des Gesundheitsamts, die über die Schulen verteilt werden.

Im Gegensatz zu den deutlichen Lücken bei Impfungen gegen Masern und Keuchhusten bei Jugendlichen und Erwachsenen weisen die Masernimpfquoten bei den einzuschulenden Kindern einen erfreulichen Trend nach oben auf. Die Impfbuchkontrollen des Schweinfurter Gesundheitsamts ergaben bei den Schulanfängern des Jahres 2012 folgende Ergebnisse:

Mindestens einmal gegen Masern geimpft sind 96,8 Prozent der Kinder (zum Vergleich: vor zehn Jahren 93,8 Prozent). 93,6 Prozent der Kinder in Stadt und Landkreis Schweinfurt waren im Jahr 2012 zweimal gegen Masern geimpft und verfügen somit über einen vollständigen Impfschutz gegen Masern. Diese Zahl liegt über dem bayerischen Durchschnitt von 89,8 Prozent.

Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, wenn 95 Prozent der Bevölkerung immun sind. Bei den Schulanfängern ist dieses Ziel nun in erreichbare Nähe gerückt. Vor zehn Jahren waren erst 34,1 Prozent der Schweinfurter Einschulungskinder zweimal gegen Masern geimpft gewesen. Weil in den Jahren davor die Impfquoten noch niedriger lagen, sind Jugendliche und junge Erwachsene besonders gefährdet, an Masern zu erkranken.

Seit Anfang April 2013 wird ein gehäuftes Auftreten von Masernerkrankungen in Südbayern beobachtet. Seither sind 235 Fälle gemeldet worden. Betroffen von den aktuellen Erkrankungen sind vor allem Jugendliche und Erwachsene. In zwei von drei Fällen sind die Erkrankten zwischen 16 und 45 Jahren alt. Fast die Hälfte der Erkrankten aus dieser Altersgruppe muss stationär behandelt werden. Die Masern sind keine Kinderkrankheit mehr.

„In Stadt und Landkreis Schweinfurt sind 2013 noch keine Masern-Erkrankungen gemeldet worden. Dabei mag eine gewisse Rolle spielen, dass auch in den zurückliegenden Jahren die Impfquoten immer über dem bayerischen Durchschnitt lagen“, berichtet Dr. Arnholdt.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt aufgrund der Altersverschiebung eine einmalige Impfung gegen Masern für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen, die einen unklaren Impfstatus haben, überhaupt nicht geimpft sind oder nur einmal geimpft wurden. Diese Impfung wird von den Hausärzten durchgeführt.

Die Impfbeteiligung bei den Einschulungskindern ist auch bei Keuchhusten gut. In Stadt und Landkreis Schweinfurt verfügten 96,4 Prozent der Schulanfänger des Jahres 2012 über einen ausreichenden Impfschutz. Bei den Jugendlichen und Erwachsenen lässt der Impfschutz jedoch im Lauf der Jahre nach. Auch die Keuchhusten-Erkrankungen verschieben sich zunehmend ins Erwachsenenalter. Für noch ungeimpfte junge Säuglinge kann Keuchhusten lebensbedrohlich sein. Ein Drittel bis rund die Hälfte aller erkrankten Säuglinge steckt sich bei den eigenen Eltern an. Deshalb ist es wichtig, dass Erwachsene, die engen Kontakt mit Säuglingen haben, selbst gegen Keuchhusten geschützt sind.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Erwachsenen, sich bei der nächsten fälligen Auffrischung des Schutzes gegen Tetanus und Diphterie einmalig auch gegen Keuchhusten (Pertussis) impfen zu lassen. Die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes ist erforderlich, weil es keinen Einzelimpfstoff gegen Keuchhusten gibt.

Für Keuchhusten-Erkrankungen gilt seit dem 1. April 2013 eine Meldepflicht für Ärzte nach dem Infektionsschutzgesetz. Seitdem sind dem Gesundheitsamt Schweinfurt sieben Fälle gemeldet worden.

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