Landkreis Schweinfurt: Im Mai 2011 begann die Volkszählung mit der Befragung von Privathaushalten auf Stichprobenbasis sowie mit der flächendeckenden Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ). Nunmehr erfolgt als letzter Erhebungsteil des Zensus 2011 ab Ende Januar 2012 die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten (BKU).
Diese Befragung findet nur in Gemeinden unter 10.000 Einwohner statt, sie dient der Qualitätssicherung und ist zudem für die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinden von großer Bedeutung. Die Organisation der BKU obliegt, wie bereits bei der Haushaltsstichprobe, der im Landratsamt hierfür eingerichteten Erhebungsstelle.
Für die Befragungen werden ehrenamtliche Interviewer eingesetzt, die für diese Tätigkeit von der Erhebungsstelle geschult wurden und sich bei ihrer Tätigkeit auch ausweisen können. Die zu befragenden Haushalte erhalten etwa eine Woche vor dem Befragungstermin ein entsprechendes Terminankündigungsschreiben. Der kurze Fragebogen umfasst lediglich neun Fragen und ist in der Regel in wenigen Minuten ausgefüllt. Für jede im Haushalt wohnende Person ist ein Fragebogen vorgesehen.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die im Rahmen dieser Befragung auskunftspflichtig sind, die Interviewer freundlich zu empfangen. Am schnellsten und einfachsten geht es, wenn die Interviewer den Fragebogen vor Ort ausfüllen. Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und an die Erhebungsstelle zurück zu senden oder online zu melden.
Im Internet (www.zensus2011.de oder www.statistik.bayern.de/zensus) gibt es weitere Informationen. Ein Muster des Fragebogens kann unter www.lrasw.de/zensus/musterfragebogen.pdf eingesehen werden.
Weitere Informationen in der Erhebungsstelle im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, Zi.Nr. E25, Tel. (09721) 55-685 oder -695, E-Mail: zensus@lrasw.de







