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13.000 Euro für die Musikschule Schweinfurt

11.10.2023

Schweinfurt-Haßberge: Über sein Leben hinaus wirken und somit auch zukünftig etwas Gutes tun? Mit der Errichtung einer Namensstiftung ist das ganz einfach möglich.

Eine engagierte Schweinfurter Bürgerin hat dies umgesetzt und im Jahr 2015 unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge eine Namensstiftung zu Gunsten der Musikschule Schweinfurt gegründet. Die inzwischen verstorbene Stifterin hatte in ihrem Nachlass die Stiftung als Erbin eingesetzt, was der Musikschule in diesem Jahr einen Ausschüttungsbetrag in Höhe von 13.000 Euro beschert.

Gemeinsam mit dem Stiftungsberater der Sparkasse Erich Kuhn übergab Vorstandsvorsitzender Peter Schleich den Ausschüttungsbetrag symbolisch an die musikalisch-pädagogische Leiterin der Musikschule, Andrea Schärringer sowie Verwaltungsleiter Thomas Barisch. „Mit einer Stiftung kann man nachhaltig Gutes tun, in der Gesellschaft etwas im eigenen Sinne bewegen und sich aktiv für ein Thema einsetzen – was man am Beispiel dieser Stiftung sehr gut nachvollziehen kann. Gleichzeitig regelt man seinen Nachlass und schützt sein Vermögen. Mit der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge geht das besonders einfach und kostengünstig“, so Peter Schleich.

Andrea Schärringer und Thomas Barisch freuten sich sehr über die hohe Ausschüttung. Ihrer Überzeugung nach wird mit diesem Betrag eine wertvolle Unterstützung geleistet, auch interessierten und begabten Kindern mit begrenzten finanziellen Mitteln eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen. Diese zweckgebundene Verwendung der Erträge lag der Stifterin sehr am Herzen und wurde bereits zu Lebzeiten von ihr festgelegt.

Stiftergemeinschaft: der einfache Weg zur eigenen Stiftung

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge ist eine Einladung zum Mitmachen. Jeder kann mit einem Startkapital von 25.000 Euro unkompliziert und ohne großen Aufwand unter dem Dach der Stiftergemeinschaft eine eigene Namensstiftung gründen und die zu fördernde Einrichtung sowie den Zweck selbst bestimmen.

Die Idee richtet sich an Menschen, die bewusst etwas an die Gesellschaft zurückgeben und Projekte unterstützen wollen, die ihnen am Herzen liegen: in Kunst, Kultur, Sport oder in sozialen Bereichen. Besonders interessant ist die Idee auch für Menschen, die keine oder keine nahestehenden Erben haben.

Der Staat belohnt Stifter

Stiftungsbeträge können steuerlich geltend gemacht werden und werden als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Für die Stiftung fällt keine Schenkungs-, Erbschafts- oder Ertragssteuer an.

Das Foto (© Birgit Kraus) zeigt von links nach rechts: Peter Schleich (Vorstandsvorsitzender Sparkasse), Thomas Barisch (Verwaltungsleiter Musikschule), Andrea Schärringer (musikalisch-pädagogische Leiterin Musikschule) und Erich Kuhn (Stiftungsberater Sparkasse)

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