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1 Kilogramm Haschisch im Kofferraum – Ermittlungsrichter erlässt Haftbefehl gegen 39-Jährigen

vom 14.03.2016 - 08:03 Uhr

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Salz: Mit 1 Kilogramm Haschisch im Kofferraum war ein 39-Jähriger am Mittwochnachmittag der Polizei ins Netz gegangen. Die Schweinfurter Kripo stellte anschließend bei einer Wohnungsdurchsuchung noch weitere Drogen bei dem Mann sicher. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde der Beschuldigte dem Ermittlungsrichter vorgeführt und sitzt nach dessen Entscheidung mittlerweile in Untersuchungshaft in einer Justizvollzugsanstalt ein.

Nachdem Hinweise auf den Besitz von Betäubungsmitteln gegen einen Mann aus dem Landkreis Rhön-Grabfeld vorlagen, hatten die Beamten am Mittwoch gegen 16:30 Uhr in Bad Neustadt an der Saale bei einer Kontrolle etwa 1 Kilogramm Haschisch im Kofferraum eines 39-Jährigen sichergestellt. Der Beschuldigte und seine neun Jahre jüngere Begleiterin wurden vorläufig festgenommen und mussten die Beamten zur Dienststelle begleiten.

Anschließend wurde durch die Kripo Schweinfurt in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 39-Jährigen erwirkt. Bei der Durchführung der Maßnahme stellten die Beamten mit Unterstützung der Operativen Ergänzungsdienste Schweinfurt sowie der Spürnase eines Diensthundes rund 300 Gramm Haschisch sowie eine geringe Menge Opium sicher.

Der Beschuldigte, der zudem auch unter dem Verdacht steht, sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln geführt zu haben, musste zunächst eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Schweinfurt am Folgetag dann dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Nachdem dieser Haftbefehl erlassen hatte, brachten die Beamten den Tatverdächtigen in eine Justizvollzugsanstalt. Die 30-Jährige wurde wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Ermittlungen der Kripo Schweinfurt unter anderem wegen unterschiedlichster Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Schweinfurt dauern unterdessen weiterhin an.

 

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