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Nach Verkehrsunfall auf der A3 – Dreister Autofahrer folgt Einsatzkräften verbotswidrig durch Rettungsgasse – Strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet

27.08.2015

Weibersbrunn, Landkreis Aschaffenburg: An Dreistigkeit wohl kaum zu überbieten ist das Verhalten, das ein 40-jähriger Autofahrer am Mittwochnachmittag auf der A3 bei Aschaffenburg an den Tag legte. Nicht nur, dass der Mann unbefugt die Rettungsgasse benutzte, er fuhr auch noch auf einen Feuerwehrmann zu, der sich letztlich durch einen Sprung zur Seite retten musste. Die Polizei ermittelt wegen mehrerer Straftatbestände.

Kurz vor 14.00 Uhr war es auf der A3 auf Höhe von Waldaschaff, am Rohrbergabstieg zwischen Rohrbrunn und der Haseltalbrücke, in Fahrtrichtung Nürnberg zu einem schweren Verkehrsunfall gekommen. Unverzüglich machten sich Streifen der Verkehrspolizei Aschaffenburg-Hösbach und der Freiwilligen Feuerwehren aus Weibersbrunn und Waldaschaff auf den Weg zum Unfallort. In derartigen Fällen gilt es selbstverständlich für die Einsatzkräfte möglichst schnell zum Ort des Geschehens zu kommen, um die Gefahrenstelle abzusichern und den Beteiligten z.B. Erste Hilfe zu leisten.

Vorbildlich bildeten die Autofahrer daher im zweispurigen Bereich zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen die bereits bei stockendem Verkehr vorgeschriebene Rettungsgasse, durch welche die Einsatzkräfte an den Unfallort fuhren. Umso mehr enttäuschte allerdings ein VW-Fahrer. Er war offenbar aus der Schlange der Wartenden in die Rettungsgasse ausgeschert und war eigennützig einem Einsatzwagen der Feuerwehr gefolgt. Ungefähr auf Höhe der Rastanlage Spessart-Süd hielten die Floriansjünger an und zwei von ihnen wiesen den offenbar rücksichtslosen Autofahrer auf sein dreistes Fehlverhalten und zudem darauf, dass sie die Polizei verständigen werden, hin.

Doch auch dies schien den Mann nicht weiter zu beeindrucken. Sinngemäß soll er sich gar darüber gefreut haben, dass ihm die Bahn frei gemacht worden war, rollte mit seinem Pkw an und auf einen der beiden Feuerwehrmänner zu. Dieser stolperte schließlich rückwärts und sprang zur Seite, um nicht von dem Wagen erfasst zu werden. Dabei wurde er leicht verletzt. Dem 40-Jährigen gelang es daraufhin über die Rastanlage davon zu fahren.

Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung nach dem Autofahrer wurde er einige Zeit später von einer Streife der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck auf der A71 bei Eltmann gestellt. Nach Beendigung der erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durfte der 40-Jährige, der aus dem Raum Bamberg stammt, seine Fahrt fortsetzen. Gegen ihn wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung und der Gefährlichen Körperverletzung eingeleitet. Zudem wird ein Bericht an die Führerscheinstelle gefertigt.

 

Die Polizei bedankt sich ausdrücklich bei allen Auto- und Lkw-Fahrern, die sich vorbildlich verhalten haben und bei der Annäherung der Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten eine Rettungsgasse zwischen dem linken und rechten Fahrstreifen bildeten. Sie kamen dabei nicht nur ihrer gesetzlichen Pflicht nach, sondern ermöglichten Polizei und Feuerwehr rasch zu der Unfallstelle vorzudringen, um Hilfe zu leisten und den Gefahrenort abzusichern. Das Befahren der Rettungsgasse ist ausdrücklich nur Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten gestattet. Außerdem muss die Rettungsgasse in jedem Fall für weitere anfahrende Einsatzkräfte frei bleiben. Ein Befahren durch nicht Berechtigte ist nicht nur verboten, sondern kann schnelle Hilfe für Unfallopfer wesentlich erschweren oder verhindern.



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