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Trotz Ankündigung von Jugendschutzkontrollen zur Faschingszeit – zahlreiche Verstöße festgestellt

05.02.2016

Unterfranken: Trotz der Ankündigung der Unterfränkischen Polizei, dass intensivierte Jugendschutzkontrollen gerade zur Faschingszeit stattfinden, hat die Polizei – gemeinsam mit dem Jugendamt – am Donnerstagabend zahlreiche Verstöße festgestellt. So wurden den jugendlichen Testkäufern sowohl in Tankstellen, als auch in Supermärkten oder an Kiosken zum Teil hochprozentige Alkoholika verkauft. Gegen die Betreiber wird jetzt Anzeige erstattet.

Gerade auch bei Feiern und Veranstaltungen rund um die Faschingszeit kann Alkohol und dessen enthemmende Wirkung schnell zum Problem werden – gerade wenn er unkontrolliert in die Hände von Kindern und Jugendlichen gerät. 2015 war in 58 Fällen Alkohol an Kinder und Jugendliche abgegeben worden. Neben einer Anzeige durch die Polizei war oft auch ein Aufenthalt im Krankenhaus die Folge.

Wie bereits vergangene Woche von der Unterfränkischen Polizei angekündigt, werden Jugendschutzkontrollen deshalb auch 2016 ein großes Thema sein und gemeinsam mit den zuständigen Behörden durchgeführt. Dass diese Ankündigung und vor allem die gesetzlichen Verpflichtungen für Gewerbetreibende in mehreren Fällen nicht ernst genommen wurden, zeigte sich am Donnerstagabend.

In einer gemeinsamen Aktion der Obernburger und Miltenberger Polizei sowie des Jugendamtes des Landkreises Miltenberg wurden am Donnerstagabend insgesamt 25 Verkaufsbetriebe überprüft. Zwei Testkäufern im Alter von 15 und 17 Jahren wurden sowohl in Supermärkten, als auch in Tankstellen oder an Kiosken Bier, Biermischgetränke, Sekt, Likör und Zigaretten verkauft. Insgesamt wird jetzt gegen neun Gewerbetreibende Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Jugendschutzgesetz erstattet.

 

Die Unterfränkische Polizei nimmt die negativen Feststellungen zum Auftakt des Faschingshöhepunktes erneut zum Anlass, an die Verkaufsstellen zu appellieren, sich an die Bestimmungen des Jugendschutzes zu halten. Die Polizei wird gemeinsam mit den Jugendämtern weitere Kontrollen durchführen. Neben den oftmals schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen beim Konsum hochprozentiger Alkoholika durch Jugendliche, droht dem Gewerbetreibendenden bei Verstößen ein Bußgeld, das – je nach Einzelfall – einige tausend Euro betragen kann.



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