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THWS bestellt Ombudspersonen für die „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“

24.05.2024

Schweinfurt/Würzburg: Neue Rahmenbedingungen für die Forschung an der Technischen Hochschule Würzburg-Schweinfurt (THWS): Prof. Dr. Silke Neuderth von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften und Prof. Dr. Kai Diethelm von der Fakultät Angewandte Natur- und Geisteswissenschaften sind zu Ombudspersonen für die gute wissenschaftliche Praxis an der THWS bestellt worden. Außerdem wurde eine entsprechende Satzung eingeführt, um einen Rahmen für ethisch einwandfreies wissenschaftliches Arbeiten zu bieten und die Integrität und Qualität der Forschung an der THWS zu fördern und abzusichern.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) empfiehlt wissenschaftlichen Einrichtungen die Initiierung eines Systems, das es erlaubt, eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität zu verankern. Dies nimmt weniger die Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis in den Fokus, sondern vielmehr das Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Seit Inkrafttreten des Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ zum 1. August 2019 müssen alle Hochschulen und wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können. Diese Leitlinien beschreiben rechtliche und ethische Rahmenbedingungen für die Dokumentation von Forschungsergebnissen.

Glaubwürdigkeit der Wissenschaft stärken

„Die Einhaltung der Grundsätze der ,Guten wissenschaftlichen Praxis‘ ist von größter Bedeutung für das Vertrauen in die Wissenschaft und die Glaubwürdigkeit von Forschungsergebnissen“, erläutert Prof. Dr. Jan Schmitt, Vizepräsident für Forschung und Gründung. „Die THWS unterstützt diese Prinzipien nachdrücklich und ist bestrebt, diese so in der THWS-Struktur zu verankern, dass alle Mitglieder der akademischen Gemeinschaft hohe Standards in ihrer Forschungsarbeit einhalten können.“

Um den THWS-Forscherinnen und Forschern eine Anlaufstelle bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit wissenschaftlicher Integrität zu bieten, sind insgesamt vier Ombudspersonen ernannt worden. Als Vertretung fungieren Prof. Dr. Thomas Wosch von der Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften und Prof. Dr. Stefanie Retka von der Fakultät Maschinenbau. „Es freut mich sehr, dass ich mit Prof. Dr. Silke Neuderth und Prof. Dr. Kai Diethelm, sowie Prof. Dr. Stefanie Retka und Prof. Dr. Thomas Wosch als Stellvertretungen große wissenschaftliche Expertise mit breiter Methodenkompetenz für das Amt der Ombudsperson gewinnen konnte“, betont Vizepräsident Schmitt, der das Vorschlagsrecht für diese Positionen innehat. „Die THWS bedankt sich bei Prof. Dr. Markus Zink für die gute und vertrauensvolle Ausübung dieser wichtigen Aufgabe.“ Prof. Dr. Zink hatte die Position bisher inne, kann diese jedoch satzungsgemäß nicht mehr ausüben.

Die Ombudspersonen stehen allen Mitgliedern der THWS-Hochschulgemeinschaft als neutrale und vertrauenswürdige Ansprechpersonen zur Verfügung. Sie sind speziell geschult, um ethische Fragen und Fälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens professionell und vertraulich zu behandeln. Sie sind in ihrer Funktion weisungsunabhängig und neutral und haben die Aufgabe, fair und gerecht zu handeln, um die Integrität der Forschung an der THWS zu wahren.

Weitere Informationen:

Die „Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und für den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten“ ist auf der THWS-Webseite veröffentlicht.

Von links: die neuen Ombudspersonen Prof. Dr. Silke Neuderth und Prof. Dr. Kai Diethelm sowie die Stellvertretenden Prof. Dr. Stefanie Retka und Prof. Dr. Thomas Wosch (Fotos 1,2,4: THWS/Tobias Hestner, Foto 3: THWS/Eva Kaupp)

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