Aschaffenburg / Bamberg / Schweinfurt / Würzburg (ots) – Mit mehr als 70
Einsatzkräften hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts
Schweinfurt in der vergangenen Woche schwerpunktmäßig das Taxi- und
Mietwagengewerbe in der Region kontrolliert. Bei den Überprüfungen stand die
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und der Sozialvorschriften im
Vordergrund.
Insgesamt wurden 120 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – überwiegend
Fahrpersonal – von den Einsatzkräften direkt an ihren Arbeitsplätzen zu ihren
Beschäftigungsverhältnissen befragt. Zudem wurden bei den ansässigen Taxi- und
Mietwagenunternehmen vor Ort bereits 16 Geschäftsunterlagenprüfungen begonnen.
Besonderes Augenmerk legten die Ermittler unter anderem auf die ordnungsgemäße
Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns, die korrekte Abführung von
Sozialversicherungsbeiträgen sowie auf etwaigen Sozialleistungsbetrug.
Bereits während der laufenden Maßnahmen vor Ort leiteten die Einsatzkräfte zwei
Ermittlungsverfahren ein. Hierbei handelte es sich um einen Verstoß gegen die
gesetzliche Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung sowie um eine Verletzung
der Stundenaufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz.
In 54 weiteren Fällen ergaben sich aus den Befragungen Hinweise auf
Unregelmäßigkeiten, die nun umfangreiche und tiefergehende Ermittlungen nach
sich ziehen:
– In 19 Fällen besteht der Verdacht, dass Arbeitgeber ihre
Beschäftigten gar nicht oder nicht korrekt zur
Sozialversicherung angemeldet haben. (§ 266a StGB).
– Bei 13 Sachverhalten lieferten die Befragungen Anhaltspunkte
dafür, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht ordnungsgemäß
gezahlt wurde.
– In drei Fällen wird geprüft, ob Beschäftigte zu Unrecht
Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen haben, während
sie gleichzeitig Einkommen erzielten ohne dies dem Jobcenter
bzw. der Bundesagentur für Arbeit mitzuteilen.
– In 19 weiteren Sachverhalten ergaben sich Anhaltspunkte für
anderweitige Pflichtverletzungen wie etwa Meldevergehen oder das
Nichtmitführen von Ausweispapieren.
An die Personenbefragungen vor Ort schließt sich nun eine detaillierte
Auswertung der erhobenen Daten an. Die FKS gleicht diese nun mit der Lohn- und
Finanzbuchhaltung der betroffenen Unternehmen ab. Nur durch diesen Abgleich
lässt sich abschließend klären, ob die Angaben der Beschäftigten mit den
offiziellen Abrechnungen übereinstimmen.








