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Schließung der BKK für Heilberufe bedeutet keine Krise des gesamten BKK-Systems

18.10.2011

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Mit der Insolvenz der BKK für Heilberufe wird nun eine weitere gesetzliche Krankenkasse vom Markt verschwinden. Dass es sich dabei erneut um eine BKK handelt, die geschlossen werden muss, bedeutet aber keineswegs, dass das gesamte BKK-System wirtschaftlich nicht leistungsfähig wäre.

Denn dass nicht alle Betriebskrankenkassen über den „Insolvenz-Kamm“ zu scheren sind, zeigt ein Beispiel aus der Region: Die SKD BKK mit Hauptsitz in Schweinfurt kann bereits auf eine mehr als 111 Jahre dauernde Tradition zurückblicken und wird auch künftig dank ihres soliden Finanzstocks nicht nur die Versorgung ihrer Versicherten umfassend sicherstellen sondern – garantiert bis Ende 2012 – auch auf Zusatzbeiträge verzichten können.

Bei der Abwicklung der BKK für Heilberufe wird auch diesmal wieder das gesamte BKK-System die Versicherten unterstützen und dafür sorgen, dass deren Versicherungsschutz trotz der Kassenschließung bis zuletzt gesichert ist. Und nach der Schließung ist der weitere Schutz ebenfalls gesetzlich gewährleistet: Kein Versicherter darf von der von ihm gewählten neuen Krankenkasse abgewiesen werden – und es gibt auch keine Gesundheitsuntersuchung, die der Aufnahme vorangeht.

Leider verlief der Kassenwechsel bei der Insolvenz der City BKK nicht immer so reibungslos, wie per Gesetz vorgesehen. So wurde damals von einzelnen Kassen versucht, z.B. Senioren mit fadenscheinigen Aussagen „abzuwimmeln“.

Von einem solchen Verhalten distanziert sich Hermann Weber, Vorstand der SKD BKK, mit deutlichen Worten:

„Wie damals stellen wir uns auch diesmal klar an die Seite der betroffenen Versicherten. Wir werden den Kunden keine Steine in den Weg legen oder sie gar abweisen. Ganz im Gegenteil: Wir stehen fest dafür ein, eine optimale Versorgung aller unserer jetzigen und zukünftigen Kunden zu gewährleisten. Dies gilt für unseren Service natürlich ebenso wie für das Leistungsangebot. Wer Kunde der SKD BKK werden möchte, den werden wir uneingeschränkt unterstützen.“

Ausführliche Informationen zum Kassenwahlrecht und zum weiteren Vorgehen für Versicherte der BKK für Heilberufe findet man unter www.skd-bkk.de. Daneben erhalten Betroffene Hilfe unter der Rufnummer 09721 9449-315.

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