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ÖPNV-Förderung 2010: 18,73 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr in Unterfranken

10.01.2011

Würzburg: Die Regierung von Unterfranken hat die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Unterfranken im Jahr 2010 mit insgesamt 18,73 Millionen Euro gefördert. Die vom Bayerischen Landtag bereitgestellten Mittel wurden für Investitionen in neue Fahrzeuge, verbilligte Schülerfahrkarten und ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Durch Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden kommunale Projekte zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert.

Mit 2,5 Millionen Euro förderte die Regierung von Unterfranken die Anschaffung von 33 neuen Linienbussen für den Öffentlichen Personennahverkehr. Nahezu alle geförderten Fahrzeuge sind in Niederflur-Bauweise und ermöglichen den Fahrgästen einen stufenlosen Einstieg. Vor allem den Fahrgästen mit behinderungs- oder altersbedingten Einschränkungen der Mobilität und mit Fahrzeugen wie Rollstühlen und Kinderwagen wird eine barrierefreie Nutzung damit wesentlich erleichtert. Das geförderte Investitionsvolumen belief sich auf rund 8 Millionen Euro. Um auch außerhalb der städtischen Verdichtungsräume ein möglichst attraktives Angebot des Personennahverkehrs zu ermöglichen, erhielten die Busförderung vorrangig kleinere und mittlere Verkehrsunternehmen. Für Fahrzeuge, die besonders hohe Umweltstandards erfüllen, wurde zusätzlich zur Grundförderung eine Technologieförderung gewährt, um die Unternehmen von den höheren Beschaffungskosten zu entlasten.

Den mit 8,7 Millionen Euro größten Anteil erhielten unterfränkische Verkehrsunternehmen als Ausgleich für die Mindereinnahmen durch den Verkauf von vergünstigten Zeitfahrausweisen an Schüler, Studenten und Auszubildende. Nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sind die Verkehrsbetriebe gesetzlich verpflichtet, für diese Nutzergruppe eine besondere Ermäßigung zu gewähren und haben daher auch einen Anspruch auf den Ausgleich der Mindereinnahmen.

5,9 Millionen Euro wurden an die unterfränkischen Landkreise und kreisfreien Städte als sogenannte ÖPNV-Zuweisungen weitergegeben. Die ÖPNV-Zuweisungen werden von den Landkreisen und den kreisfreien Städten, denen die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV obliegt, nach eigenem Ermessen zur Verbesserung des ÖPNV verwendet. Sie sind ein finanzieller Ausgleich für die Planung, Organisation und Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs der Kommunen und werden überwiegend für Verkehrsverbesserungen, Linienerweiterungen, Linienverdichtungen und Verkehrskooperationen eingesetzt. Die Höhe der ÖPNV-Zuweisungen richtet sich nach den erbrachten Verkehrsleistungen, dem finanziellen Engagement und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Aufgabenträger sowie der Qualität und dem Bestand von Verkehrskooperationen im ÖPNV.

Ein Anteil von rund 1,63 Millionen Euro wurde für die Förderung von ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Damit wurde der Bau von zentralen Busbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen, Park-and-Ride-Anlagen, Busbeschleunigungsmaßnahmen, Rechnergesteuerte Betriebsleitsysteme und Maßnahmen der DB-AG gefördert. Hauptprojekte waren in diesem Jahr der Neubau eines Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) mit verkehrlicher Anbindung durch einen Kreisverkehrsplatz in der Stadt Lohr a. Main, der Neubau einer Park-and-Ride-Anlage mit Verlängerung der Bahnsteigunterführung am Hauptbahnhof Aschaffenburg sowie die Maßnahmen der Stadtwerke Aschaffenburg zur Busbeschleunigung.

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