Schweinfurt: In dem Normenkontrollverfahren zweier Nachbarn gegen die Stadt Schweinfurt hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München am 11. April entschieden, dass der Bebauungsplan Nr. O 6 „Gesundheitspark“ unwirksam ist. Diese Entscheidung hat allerdings keine Auswirkungen auf den Bestand der erteilten Baugenehmigung für den ersten Bauabschnitt des Gesundheitsparks, der demnächst fertig gestellt wird.
Nach Auffassung der Stadt konnte der erste Bauabschnitt auch ohne wirksamen Bebauungsplan genehmigt werden, da sich das Projekt in die umgebende Bebauung einfügt.
Nach der im Verkündungstermin gegebenen Kurzbegründung beruht die Entscheidung des Gerichts insbesondere darauf, dass die Stadt die Lärmschutzproblematik im Hinblick auf das angrenzende reine Wohngebiet, in dem auch die Antragsteller der Normenkontrollverfahren wohnen, nicht in ausreichendem Maß bewältigt hat.
Unabhängig davon hält die Stadt Schweinfurt nach wie vor am Gesamtprojekt Gesundheitspark fest. Um hinreichende Konsequenzen aus dem Urteil für die Planungen des zweiten und dritten Bauabschnitts zu ziehen, müssen die ausführlichen schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.