Würzburg: Die Regierung von Unterfranken hat der Gemeinde Niederwerrn (Landkreis Schweinfurt) für den Neubau eines Gebäudes für die Ganztagsbetreuung für die Grund- und Hauptschule und zur Errichtung einer Kinderkrippe mit 24 neuen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Niederwerrn den – förderrechtlich bedeutsamen – vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt. Der Gemeinde Niederwerrn wurden insgesamt staatliche Fördermittel in Höhe von rund 972.000 € in Aussicht gestellt. Davon entfallen rund 400.000 auf die Ganztagsbetreuung für die Grund- und Hauptschule und 572.200 Euro auf die geplante Errichtung der Kinderkrippe im Untergeschoß des Gebäudes. Die veranschlagten Gesamtkosten für das geplante gemeinsam genutzte Gebäude betragen rund 3,398 Millionen € (davon entfallen rund 1,8 Millionen € auf den Ganztagsbereich der Schulen und rund 1.6 Millionen € auf den Krippenbereich).
Die Hugo-von-Trimberg Volksschule Niederwerrn wird seit dem Schuljahr 2008/09 als gebundene Ganztagshauptschule betrieben. Ab dem Schuljahr 2010/11 wurde auch der Grundschule ein gebundener Ganztagszweig zugesprochen. Den Genehmigungen zur Ganztagesschule lag ein von der Schule erstelltes pädagogisches Konzept zugrunde. Der aktuelle Bedarf an Ganztagesräumen (Speisesaal für 100 Kinder, Ausgabeküche mit Nebenräumen) für die Volksschule kann nur durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus gedeckt werden. Hierzu muss zunächst das bestehende alte Lehrerwohnhaus mit Nebengebäuden abgebrochen werden.
In das Untergeschoss des neuen Ganztagesgebäudes wird eine Kinderkrippe mit 24 Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren eingebaut. Es entstehen zwei Krippenräume mit den dazugehörigen Ruheräumen und weiteren Nebenräumen. Die Kinderkrippe erhält zudem einen separaten Zugang.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn können die Baumaßnahmen nunmehr schnellstmöglich realisiert werden. Die spätere staatliche Förderung erfolgt für den schulischen Teil aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs sowie aus dem Sonderförderprogramm „FAGplus15“ für den Ausbau der Ganztagsschulen in allen Schularten im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts. Das Sonderförderprogramm bietet beim Ausbau von Ganztagsschulen für diesen Teil einen um 15% erhöhten Fördersatz. Die Mittel werden vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen bereit gestellt.
Weitere Informationen zum Sonderförderprogramm „FAGplus15“ finden Sie im Internet auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter:
http://www.stmf.bayern.de/kommunaler_finanzausgleich/allgemeines/hochbauten/fag_plus_15.pdf.
Der staatliche Zuschuss für den Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige stammt aus Mitteln des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013. Der Staat gewährt im Rahmen dieses Sonderprogramms auf der Basis der Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern vom 18. Oktober 2007 Zuweisungen von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung und in der Tagespflege. Die für Bayern insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel von 340 Millionen Euro sind mittlerweile erschöpft. Der Freistaat Bayern hat sich deshalb bereit erklärt, den weiteren Ausbau bis 2013 über den bisherigen Aufstockungsbetrag von 100 Millionen Euro hinaus unter unveränderten Bedingungen aus Landesmitteln zu fördern.