Nun soll sie endgültig erfolgen: die Umstellung von der Krankenversichertenkarte auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Ab dem 01.01.2014 ist daher beim Arztbesuch nur noch die neue eGK als gültiger Versicherungsnachweis zu verwenden.
Wer noch keine elektronische Gesundheitskarte hat, der sollte sich jetzt beeilen! Denn wer 2014 ohne die neue Karte zum Arzt geht, muss mit Unannehmlichkeiten rechnen: Natürlich wird kein Patient in diesem Fall wieder nach Hause geschickt, aber der Versicherungsschutz muss dann bei jedem einzelnen Arztbesuch umständlich nachgewiesen werden. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen.
Ein wesentlicher Bestandteil und Voraussetzung für die Ausstellung der neuen Karte ist ein Bild des Karteninhabers, das auf die eGK aufgedruckt wird. Die SKD BKK hat deshalb schon mehrfach ein Foto von Ihren Versicherten angefordert – mit Erfolg, wie der eGK-Projektverantwortliche, René Glöckner, erklärt: „Die meisten unserer Versicherten, nämlich 97 %, haben von uns bereits ihre neue eGK erhalten. Für all diejenigen, die noch kein Bild bei uns eingereicht haben, heißt es jetzt schnell sein, denn die Produktion der Karte nimmt etwas Zeit in Anspruch.“
Neu an der eGK ist auch der Mikroprozessorchip. Damit können Daten gespeichert und übertragen werden. Derzeit sind aber auf der Karte nur diejenigen Daten gespeichert, die auch auf der alten Krankenversichertenkarte gespeichert waren. Künftig mögliche Funktionen wie die Speicherung von Notfalldaten oder von Arztbriefen sind dann freiwillig, d.h. dass jeder selbst bestimmen kann, ob und wie weit er diese Funktionen nutzen möchte. Im Übrigen werden modernste Verschlüsselungstechniken genutzt, um die Sicherheit der auf der Karte gespeicherten Daten zu gewährleisten.