Landkreis Schweinfurt: Mit Beschluss der EU-Kommission vom 6. August 2010 wurden die Regierungsbezirke Unter- und Mittelfranken als BHV1-freie Regionen anerkannt.
Damit haben sich für die Region die erheblichen Anstrengungen der vergangenen Jahre zur Erlangung dieser Anerkennung gelohnt.
Mit der endgültigen Tilgung der Rinderseuche BHV1 wurde in Mittel- und Unterfranken im Jahre 2006 begonnen. Seitdem wurden 6975 so genannte Reagenten (dauerhaft mit dem Erreger infizierte Tiere) geschlachtet. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und die Bayerische Tierseuchenkasse haben je zur Hälfte Entschädigungen für diese Reagenten in Höhe von rund 5,74 Millionen Euro geleistet.
Die beiden Regierungsbezirke Oberfranken und Oberpfalz hatten die Anerkennung als BHV1-freie Region bereits vor zwei Jahren erlangt; für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben wird sie für das Jahr 2011 angestrebt.
Bei der BHV1-Infektion (Bovines Herpesvirus vom Typ 1) handelt es sich um eine Rinderkrankheit, die durch ein Herpesvirus verursacht wird. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Bei Rindern führt sie zu fieberhaften Atemwegserkrankungen.
Als „Handelserkrankung“ verursacht die BHV1-Infektion durch Restriktionen bei der Vermarktung von Rindern hohe wirtschaftliche Verluste. Sie kommt weltweit vor. Erfolgreich getilgt wurde die Tierseuche bislang in Österreich, der Schweiz, Finnland, Dänemark, Schweden, der Provinz Bozen in Italien sowie den genannten vier bayerischen Regierungsbezirken.
Die Anerkennung einer Region als BHV1-frei schützt die Rinder haltenden Betriebe am besten vor Neuinfektionen, die immer erhebliche finanzielle Einbußen bedeuten. Sie sichert langfristig für viele Betriebe ihre Handels- und Exportmöglichkeiten. Zudem entstehen den Rinderhaltern keine Kosten mehr durch Impfungen.
Für die Landwirte in Landkreis und Stadt Schweinfurt hat die Anerkennung zur Folge, dass ab sofort Rinder aus Regionen, die noch nicht als BHV1 frei anerkannt sind, grundsätzlich nur noch nach Durchlaufen einer 30-tägigen Quarantäne einschließlich einer negativen Blutuntersuchung eingestellt werden dürfen. Für das Einstellen von Rindern aus den bereits als BHV1-frei anerkannten Regierungsbezirken genügen jedoch weiterhin die bekannten tierseuchenrechtlichen Anforderungen (amtstierärztliche BHV1-frei Bescheinigung, Tiere nicht gegen BHV1 geimpft).
Für die Mast bestimmte Rinder können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auch ohne die 30-tägige Quarantäne in anerkannt freie Regionen verbracht werden. Diese Sonderregelung wurde auf Initiative des Bayerischen Umweltministeriums durch die EU-Kommission genehmigt. Die Tiere müssen hierfür u.a. sowohl im Herkunfts- als auch im Bestimmungsbetrieb negativ auf BHV1 untersucht werden. Mäster, die von dieser Regelung Gebrauch machen möchten, müssen dies formlos schriftlich beim Veterinäramt beantragen und sich genehmigen lassen. Zur Abmilderung der Belastungen für Mäster, die ihre Rinder aus nicht anerkannt BHV1-freien Regionen beziehen, gewährt die Bayerische Tierseuchenkasse auf Antrag einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 25 Euro für die Erfüllung der EU-Vorgaben.
Mit der Anerkennung Unterfrankens als BHV1 freie Region wurde die seit 1986 in Bayern zunächst als freiwilliges Verfahren betriebene Sanierung der Rinderbestände zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht.
Das Veterinäramt im Landratsamt Schweinfurt fordert alle Rinderhalter dazu auf, durch genaue Beachtung der neuen Verbringungsregelungen dazu beizutragen, dass das erreichte Ziel nicht wieder gefährdet wird und die einheimischen Bestände weiterhin frei von Infektionen bleiben.
Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt Schweinfurt unter Tel. (09721) 55-310 und E-Mail: vetamt@lrasw.de