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Malteser zum Hospiz- und Palliativgesetz:  Richtige Richtung, aber Finanzausstattung unzureichend

13.10.2015

Köln: Es gehört zum Alltag der Menschen, die sich bei den Maltesern engagieren, schwerstkranke oder sterbende Menschen und deren Angehörige zur Seite zu stehen. Sie wissen, was es braucht, ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Deshalb unterstützen die Malteser die gesetzliche Initiative der Bundesregierung, fordern aber dringend Nachbesserungen beim neuen Hospiz- und Palliativgesetz. Insbesondere muss es die finanzielle Grundlage für eine menschliche Sterbebegleitung in folgenden Aufgabenfeldern sichern:

 

  • Erstens bei der Betreuung von Kindern, die Mutter oder Vater verlieren werden: Da diese Kinder eine besonders intensive Betreuung und Begleitung benötigen, müssen sie finanziell im gleichen Maße unterstützt werden wie Familien, deren Kinder unter einer tödlichen Krankheit leiden.
  • Zweitens bei der Sterbebegleitung in Altenpflegeeinrichtungen: Da in Deutschland inzwischen immer mehr Menschen in Heimen der Altenpflege sterben, muss mehr Geld für Rekrutierung und Ausbildung von Personal mit Kompetenzen in der Sterbebegleitung bereitgestellt werden.
  • Drittens bei der Sterbebegleitung in Krankenhäusern: Hier greift das Gesetz zu kurz, denn in den Kliniken sterben Menschen zum Großteil in der normalen Pflegestation und nicht nur auf den Palliativstationen. Um alle sterbenden Krankenhauspatienten angemessen medizinisch zu behandeln, aber auch um das Personal adäquat zu unterstützen muss stärker in die palliative Kompetenz der einzelnen Stationen sowie der Krankenhäuser insgesamt investiert werden.

„Die Zuwendung am Lebensende, in der Menschen einander am meisten brauchen und sich in ihrer Trauer beistehen müssen, wird eine immer wichtigere Aufgabe – für Angehörige, für Ärzte und Pflegekräfte und auch für die Hilfsorganisationen. Denn die wenigsten Menschen sterben heute im Kreis der Familie. Umso mehr ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, ein Sterben und Trauern in Würde zu ermöglichen, denn die Würde des Menschen zeigt sich besonders in seiner Schwäche und Hilfsbedürftigkeit“, so Dr. Franz Graf von Harnoncourt, Geschäftsführer der Malteser Deutschland gGmbH.

 

Die Malteser Hospizarbeit

Die Malteser bieten ein abgestuftes Konzept ambulanter und stationärer Hospiz- und Palliativarbeit für schwerstkranke Kinder, Jugendliche, Erwachsene und deren Angehörige an. Bundesweit sind die Malteser mit insgesamt mehr als 160 ambulanten Dienten und Einrichtungen der Hospizarbeit, Palliativmedizin und Trauerarbeit vertreten.

Zum Entwurf des Hospiz- und Palliativgesetzes

Ziel des Gesetzentwurfes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung, den das Bundes-kabinett im April dieses Jahres vorgelegt hatte, ist, das Hospiz- und Palliativangebot in Deutschland flächendeckend auszubauen. Dazu setzt es Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Des Weiteren verbessert es die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste sowie stationären Hospize. Auch die engere Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen, die an der Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen beteiligt sind, soll gefördert werden. Schließlich soll das Gesetz sicherstellen, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Der Deutsche Hospiztag

Der deutsche Hospiztag wird seit 2000 jährlich am 14. Oktober vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband ausgerufen. Seitdem nehmen ihn Hospizeinrichtungen in Deutschland zum Anlass für vielfältige Veranstaltungen.

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