Zum Artikel „Initiative fordert: Dreht den Hahn ab“ vom 26. September 2011 im Schweinfurter Tagblatt nimmt das Landratsamt Schweinfurt wie folgt Stellung:
Aufgrund der Berichterstattung um das Wasserschutzgebiet stellt das Landratsamt Schweinfurt fest: Das Landratsamt Schweinfurt ist in diesem wasserrechtlichen Verfahren zuständige Genehmigungsbehörde. Das Landratsamt hat das Wasserschutzgebiet weder beantragt noch geplant.
Die Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser wurde durch den Wasserversorger, die Rhön-Maintal-Gruppe (RMG), beantragt. Als Antragstellerin legte die RMG im Rahmen eines Gutachtens einen Schutzgebietsvorschlag vor, der gemeinsam mit den Bewilligungsunterlagen Gegenstand des laufenden Verwaltungsverfahrens ist. Das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen als amtlicher Sachverständiger hat die dem Antrag zugrunde liegenden Unterlagen als vollständig und aussagekräftig erachtet.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen beginnt am 4. Oktober 2011. Im Rahmen dieser Auslegung können Einsprüche, Einwände und Bedenken gegen das Wasserschutzgebiet geäußert werden. Erst im Anschluss an den noch durchzuführenden Erörterungstermin wird über die Genehmigungsfähigkeit entschieden.