Landkreis Schweinfurt: Das Landratsamt Schweinfurt hat mit Schreiben vom heutigen Tage der Eigentümerin des ehemaligen Gasthofs im Kolitzheimer Ortsteil Stammheim mitgeteilt, dass das Landratsamt Schweinfurt ihr Angebot auf Vermietung des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft abgelehnt habe.
Landrat Töpper: „Ich habe heute einhellig mit meinen zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entschieden, das Gebäude wegen der offensichtlichen engen geschäftlichen Verbindungen zwischen der Eigentümerin des Objekts und Herrn Karl-Heinz Hoffmann, einem der Mitgründer der 1980 durch den damaligen Bundesinnenminister als verfassungsfeindlich verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann, nicht als Flüchtlingsunterkunft des Landkreises in Betracht zu ziehen.“
Unabhängig hiervon sei das Objekt nach dem Landratsamt vorliegenden Informationen aktuell lediglich in Teilen unmittelbar nutzbar. Um das vollständige Gebäude für die Unterbringung von Asylbewerbern nutzbar zu machen, wären umfangreichere Maßnahmen erforderlich, die nach vorläufiger Einschätzung nicht kurzfristig abgeschlossen werden könnten. Ergänzend sei zudem darauf hinzuweisen, dass das Gebäude insbesondere auch nicht im Ansatz dazu geeignet erscheine, die derzeitigen Notunterkünfte in der Schulturnhalle in Gerolzhofen und im Pfarrheim in Werneck, die vom Landkreis Schweinfurt für die Regierung von Unterfranken vorgehalten würden, zu substituieren.
Töpper: „Was die Notunterkünfte angeht, hatte ich bereits mehrfach deutlich gemacht, dass es mein Ziel ist, schnellstmöglich in den Conn Barracks ein Gebäude als Ersatz für die derzeit als Notunterkünfte genutzten Objekte nutzbar zu machen. Wir sind hier in engen Gesprächen mit der Regierung von Unterfranken, die uns hier eine Lösung in Aussicht gestellt hat.“
Hintergrund: Die Eigentümerin des in der Presse meist als Parteizentrale des Landesverbands der Partei DIE RECHTE bezeichneten Objekts hatte in einer Bauvoranfrage dem Landratsamt angeboten, das Objekt als „Asylanten-Wohnheim für mohammedanische Flüchtlinge“ zu nutzen. Die Verbindungen der Eigentümerin zu Herrn Hoffmann manifestieren sich insoweit auch in dem in der Bauvoranfrage enthaltenen Angebot, Herr Karl-Heinz Hoffmann könne die soziale Betreuung und Fürsorge der untergebrachten Asylbewerber übernehmen.