Landkreis Schweinfurt: Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket ist im Frühjahr 2011 rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten: Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) oder SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung) bzw. Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, besteht seitdem die Möglichkeit, Bildungs- und Teilhabeleistungen zu beantragen. Darunter fallen z.B. die Übernahme der Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen oder die Übernahme von Vereinsbeiträgen bis zu zehn Euro pro Monat.
Das Landratsamt Schweinfurt weist noch einmal darauf hin, dass die Kosten für die Leistungen – nach dem zwischenzeitlichen Auslaufen von Übergangsregelungen – aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht an die Kinder, Jugendlichen oder deren Eltern direkt ausgezahlt werden können, sondern nur an die jeweiligen Anbieter oder Träger der Leistungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Sportvereine etc.). Einzig das so genannte Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr wird direkt an die Leistungsempfänger ausgezahlt.
Damit den Berechtigten keine Ansprüche verloren gehen, müssen die Leistungen rechtzeitig im Voraus beantragt werden. Eine Erstattung bereits gezahlter Kosten ist nicht möglich.
Zuständig für Kinder und Jugendliche, die SGB II (Hartz IV) beziehen, ist das Jobcenter Landkreis Schweinfurt, Kornacherstraße 6, 97421 Schweinfurt, Tel. (09721) 547-491, E-Mail: Jobcenter-LK-Schweinfurt@jobcenter-ge.de
Wenn Kinder und Jugendliche Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB XII-Leistungen (Sozialhilfe oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung) erhalten, ist der richtige Ansprechpartner das Landratsamt Schweinfurt (Amt für Soziales), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Tel. (09721) 55-449, E-Mail: petra.witzell@lrasw.de
Anträge und weitere Informationen zu den Leistungen sind bei den genannten Behörden sowie im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/sozialamt/Bildung-und-Teilhabe_BildungundTeilhabe_126_kkmenue.html erhältlich.