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Krankenhaus St. Josef verschärft die Zugangsregeln

12.11.2021

Wer einen Patienten im Krankenhaus St. Josef besuchen möchte, der muss sich ab heute, Freitag, den 12. November 2021, auf strengere Zugangsregeln einstellen.

Für alle Besucher gilt bis auf weiteres die 2-G-Regel. Das heißt: Nur Personen, die nachweislich geimpft oder genesen sind, dürfen das Krankenhaus betreten. Ausnahmen gelten für Sterbende, die Palliativstation und die Geburtsstation.

Für Patienten mit geplanten Behandlungen – ambulant wie stationär – gilt 3-G-plus. Das heißt: Sie müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein und muss, ebenso wie die Impfzertifikate und Genesenen-Nachweise vorgelegt werden.

Notfallpatienten werden bei der Einlieferung ins Krankenhaus getestet.

Für alle, die sich im Krankenhaus St. Josef aufhalten, ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht. Diese muss auch in den Patienten- und Behandlungszimmern getragen werden.
Weiterhin gilt: Patienten mit stationärem Aufenthalt dürfen pro Tag nur einen Besucher für eine Stunde empfangen.

Besuchsregeln für die Geburtshilfestation:

  • Geburt: Die werdende Mutter darf zur Geburt von einer Person ihrer Wahl begleitet werden. Diese wird vor Ort getestet.
  • Wochenbett: Auf der Wochenbett-Station dürfen die Mütter und Neugeborenen nur von einer im Vorfeld bestimmten Bezugsperson (in der Regel der Vater) besucht werden. Für diese gilt 3-G-plus.
  • Aufnahmegespräche: Es gilt 3-G-plus.
  • Kreissaalführungen werden aktuell nicht angeboten.
  • Geschwisterkinder müssen mit dem Kennenlernen bis zur Entlassung warten.

Besuchsregeln für die Palliativstation:

  • Jeder Patient darf zwei Mal täglich Besuch empfangen – eine Person am Vormittag und eine weitere am Nachmittag. Die Besucherzahl ist auf maximal 6 fest benannte Personen begrenzt.
  • Für alle Besucher gilt 3-G-plus.

 

Besuchsregeln für Sterbende werden individuell mit der jeweiligen Station abgestimmt.

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