Landkreis Schweinfurt: Gerade beim Umgang mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ herrscht oft Unsicherheit und Hilflosigkeit. Dem kann nur eine gute Aufklärungsarbeit entgegen stehen. Diese stand im Mittelpunkt des jüngsten Treffens der gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Schweinfurt.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Schweinfurt Ute Suckfüll lädt regelmäßig zu diesen Besprechungen ein, um die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten in den Landkreisgemeinden über aktuelle Projekte zu informieren und Schwerpunktthemen vorzustellen. Informationen über Beratungsangebote, Möglichkeiten der Verbesserung von Familie und Beruf, Förderung von Frauen, Chancengleichheit – diese sehr allgemeinen Überbegriffe werden in den Dienstbesprechungen im Landratsamt mit Inhalt und Leben gefüllt. Gleichzeitig dienen sie auch der interkommunalen Vernetzung und Zusammenarbeit.
Landrat Florian Töpper begrüßte diesmal als Gastreferentinnen Gertrud Schätzlein, Leiterin des Frauenhauses, Monika Römer, Leiterin der Anlaufstelle sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen, sowie Karolina Heimgärtner, Schwerpunktsachbearbeiterin „Häusliche Gewalt“ bei der Polizeiinspektion Schweinfurt.
Alle drei berichteten aus ihrem Arbeitsalltag und ihren Erlebnissen und machten eines deutlich: Der häufig vermittelte Eindruck einer heilen Welt in ländlicher Idylle trügt. Auch im Landkreis Schweinfurt gibt es häusliche Gewalt und sexuelle Gewalt an Frauen.
Hilfe kann es nur geben, wenn niemand wegsieht, viele Stellen zusammenarbeiten. „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache“, so der einhellige Tenor der Referentinnen. Hinsehen, helfen und Hilfe holen sei für Betroffene, die sich in der Spirale der Gewalt befinden, sehr wichtig. Wichtig sei es daher auch, dass Hilfsstrukturen wie etwa das Frauenhaus bekannt seien.
Neben dem Hauptthema diskutierten die gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten auch über mögliche gemeinsame Projekte und Veranstaltungen.
Hintergrund:
Im Landkreis Schweinfurt haben von 29 Gemeinden 20 Gemeinden eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, eine Gemeinde hat einen Mann mit dieser Aufgabe betraut. Im Gegensatz zum Landkreis ist die Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten in kreisangehörigen Gemeinden nach dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz eine Kann-Bestimmung.
Bilder: Gruppenfotos aller gemeindlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Schweinfurt. (Foto: Landratsamt Schweinfurt, Uta Baumann)