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Freiheitsstrafen von insgesamt 11 Jahren und 6 Monaten wegen Schwarzarbeit

10.10.2024

Schweinfurt / Bamberg: Das Landgericht Marburg hat den verantwortlich
Handelnden einer Baufirma im Bereich des Breitbandausbaus aus dem hessischen
Hinterland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Der
43-Jährige hatte durch eine besondere Verschleierungsform aus dem Bereich der
organisierten Schwarzarbeit Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge an
die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU) in Höhe von 8,8 Millionen Euro
hinterzogen bzw. vorenthalten. Zwei Männer, die dem Bauunternehmer bei seiner
Tat unterstützt haben, wurden wegen Beihilfe zu jeweils drei Jahren und drei
Monaten Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil des Landgerichts Marburg
ist rechtskräftig.

Dem Urteil gingen umfangreiche Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen durch
Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Schweinfurt, Arbeitsgebiet Organisierte Formen der Schwarzarbeit/Organisierte
Kriminalität, voraus. Neben korrekt zur Sozialversicherung gemeldeten
Arbeitnehmern wurden weitere nicht oder in zu geringem Umfang angemeldete
Beschäftigte festgestellt. Sie wurden ganz oder teilweise „schwarz“ entlohnt.

Um das zur Zahlung der Schwarzlöhne erforderliche Schwarzgeld zu generieren,
bestellte der Haupttäter sogenannte Abdeckrechnungen bei den beiden anderen
Verurteilten. Ziel des An- und Verkaufs dieser Rechnungen ist es, buchhalterisch
Ausgaben für Leistungen zu verbuchen, die tatsächlich nicht erbracht wurden.
Stattdessen wurden die Bauleistungen durch die „schwarz“ beschäftigten
Arbeitnehmer des Haupttäters erbracht.

Zur Aufklärung der Taten fanden am 1. März 2023 umfangreiche
Durchsuchungsmaßnahmen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Marburg statt, bei der
mehr als 500 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls,
Spezialeinheiten und Bargeldspürhunde im Einsatz waren. Unterstützt wurde der
Zoll dabei durch zahlreiche Kräfte hessischer und nordrhein-westfälischer
Steuerfahndungen sowie durch Kräfte der Bundespolizei. Insgesamt wurden 37 Wohn-
und Geschäftsräume in Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen durchsucht,
umfangreiches Beweismaterial sichergestellt und drei Haftbefehle vollstreckt.

Feststellungen in einem anderen Verfahren hatten die Ermittlungen in diesem
Verfahrenskomplex erst ins Rollen gebracht.

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt
Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder
Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis
hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.

Fotoquelle Zoll

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