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Frank Hofmann: Verhindert das Verfassungsgericht die Laufzeitverlängerung des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld?

vom 02.03.2011 - 09:03 Uhr

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„Mit der Novelle des Atomgesetzes beschert die Bundesregierung den Energiekonzernen Milliarden und bricht damit den Atomkompromiss der Rot-Grünen Koalition auf. Die Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke ist nicht nur politischer Irrsinn. Auch in rechtlicher Hinsicht verletzt das Murks- Gesetz unsere Verfassung gleich mehrfach: Sowohl die Form des Zustandekommens, als auch der Inhalt des Gesetzes sind verfassungswidrig. Obwohl das Gesetz eindeutig zustimmungspflichtig ist, wurde der Bundesrat einfach übergangen.

Die gewaltige Verlängerung der Laufzeiten bis 2040 führt dazu, dass Atomkraftwerke bis zu einem Alter von 50 Jahren und länger am Netz bleiben können. Für so lange Laufzeiten sind Atomkraftwerke sicherheitstechnisch jedoch nicht ausgelegt. Bei den Betreibern gibt es keine angemessene Sicherheitsphilosophie. Da steht der Profit ganz klar vor der Sicherheit der Bevölkerung.

Zwar berichten die Zeitungen, dass das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld bis zum Jahr 2028 von Netz genommen wird, doch das ist so nicht richtig. Tatsächlich wird der Pannenreaktor in Grafenrheinfeld durch die Verwertung der Reststrommengen noch mindestens 20 Jahre in Betrieb sein. Beschlossen war durch den Atomkonsens von Rot-Grün ursprünglich, dass das AKW Grafenrheinfeld 2014 vom Netz geht!

Wir werden vor dem Bundesverfassungsgericht mit allen politischen und rechtlichen Mitteln gegen die Laufzeitverlängerung kämpfen. Wer still hält wird mit weiteren Verlängerungen rechnen müssen. Dieser Einsatz ist für uns, unsere Kinder und für künftige Genrationen wichtig und richtig!“

 

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