09721 387190 post@revista.de

Frank Hofmann: Feuerwehrführerschein kommt – Ehrenamt wird gestärkt

vom 23.03.2011 - 19:03 Uhr

Berlin: „Der Feuerwehrführerschein hat eine weitere Hürde genommen. Das ist ein guter Tag für alle Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste, das Technische Hilfswerk und das Ehrenamt“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Frank Hofmann. „Die vielen Freiwilligen bei der Feuerwehr und bei den Katastrophen-und Hilfsdiensten leisten eine unschätzbare Arbeit für unsere Gesellschaft – sie verdienen in jeder Hinsicht unsere Unterstützung“.

Der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen, der Ehrenamtlichen den Zugang zur Fahrerlaubnis für Einsatzfahrten erleichtert.

„Es wäre eine noch größere Anerkennung und Wertschätzung für das Ehrenamt gewesen, wenn sich die Bundesregierung unserem Änderungsantrag angeschlossen hätte“, so Hofmann. „Unser Änderungsvorschlag sollte die Ehrenamtlichen zusätzlich absichern, weil er für bundeseinheitliche Vorgaben hinsichtlich der Einweisung und amtlich anerkannte Prüfer bei den Prüfungsfahrten gesorgt hätte. Zudem wäre er ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit gewesen.“ Der beschlossene Feuerwehrführerschein ist eine Erleichterung im Fahrerlaubnisrecht für das Führen von Einsatzfahrzeugen. Die neue Regelung schafft eine Ermächtigungsgrundlage für eine Sonderfahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,75 Tonnen beziehungsweise 7,5t Tonnen. Die Regelung wird auch für Fahrzeuge mit Anhängern gelten. „Der Feuerwehrführerschein ist eine kostengünstige und unbürokratische Lösung“ sagt Frank Hofmann. „Er wird die Leistungsfähigkeit des Brand – und Katastrophenschutzes aufrecht erhalten.“ Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und Technischen Hilfsdienste beklagen bereits seit geraumer Zeit, dass immer weniger Fahrer für Einsatzfahrten bis 4,75 Tonnen bzw. 7,5 Tonnen zur Verfügung stehen. Der Grund ist, dass seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen ist hingegen seit 1999 eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erforderlich.

Hier können Sie den kostenlosen E-Mail-Newsletter von revista.de abonnieren. Sie erhalten jeden Wochentag die aktuellsten Meldungen per E-Mail:

Kleinanzeige – Hier könnte Ihre Kleinanzeige stehen: Kleinanzeige aufgeben

Anzeige


Weitere Informationen unter: www.ph-schloss-roemershag.de

ÜBER UNS

REVISTA ist seit 50 Jahren zuverlässiger Partner für Gemeinden, Städte und Kommunen.

Unser Kerngeschäft ist der Druck & Verlag von Amtsblättern, Mitteilungsblättern & Gemeindeblättern.

AMTSBLATT VERLAG & DRUCK

MEDIADATEN

Jetzt unverbindlich unsere Mediadaten und Preise anfordern. Ihre E-Mail-Adresse genügt.

MEDIADATEN ANFORDERN

KOSTENFREIE ANZEIGENANALYSE

Ihr Werbeerfolg ist unser Ziel. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Anzeigenanalyse!

ANZEIGE EINREICHEN

SWMAGAZIN

  • SWmagazin April 2025 ist online

KLEINANZEIGEN

Ihre private Kleinanzeige (Text) in den Gemeindeblättern, ab nur 15 Euro.

KLEINANZEIGE SCHALTEN

ANZEIGE


Weitere Informationen unter: vhs-vo-geo.de

×