Schweinfurt: Kaum ist Weihnachten vorüber, wartet auch schon das nächste Fest. Steht an den Weihnachtstagen Ruhe und Besinnlichkeit im Vordergrund, wird das neue Jahr meist ausgelassen mit einer Party begrüßt. Feiern die Kleinen mit, tragen einige Vorsichtsmaßnahmen zum guten Gelingen der Silvesterfeier bei.
Große, öffentliche Plätze und Menschenmengen erfordern erhöhte Aufmerksamkeit der Eltern. Schnell können Kinder verloren gehen, über herumliegende Flaschen stolpern oder von Feuerwerkskörpern getroffen werden. Kleine Ohren müssen beim Feuerwerk besonders geschützt werden, empfehlenswert sind spezielle Ohrstöpsel. Silvesterböller erreichen eine Lautstärke von 130 bis 175 Dezibel. Jochen Hawesch, Ausbildungsleiter der Johanniter in Schweinfurt, warnt: „Das ist lauter als ein Presslufthammer und kann ein Knalltrauma auslösen. Das heißt, der hohe Schalldruck kann das Innenohr beschädigen. Die Folge ist Schwerhörigkeit in den ersten Stunden oder Tagen, in Ausnahmefällen sogar dauerhaft.“
Zum Jahreswechsel gibt es erfahrungsgemäß viele Hilferufe von Personen, die sich mit Feuerwerkskörpern zum Teil schwer verletzt haben. Besonders häufig sind Verletzungen an Augen, Ohren und Händen. Obwohl in der Regel die Erwachsenen böllern, gehören Kinder im Alter von acht bis 15 Jahren zur Hauptrisikogruppe. Sie sollten nicht unbeaufsichtigt Feuerwerkskörper zünden dürfen und keinesfalls Blindgänger aufheben. Auch sogenannte Kinderknaller und Wunderkerzen sollten möglichst nur unter Anleitung verwendet werden.
Besonders zu Silvester sind Notrufe bezüglich stark alkoholisierten bis hin zu bewusstlosen Personen im Freien keine Seltenheit. „Dort ist besonders wichtig, dass der Notruf unter 112 schnell erfolgt und die Person nicht alleine gelassen wird. Am besten mit Jacken, Decken oder ähnlichem zudecken und in die stabile Seitenlage drehen“, ergänzt Hawesch.
Oft vorkommende Verletzungen zu Silvester sind auch Verbrennungen und Brüche von Händen und Fingern, verursacht durch zu frühe Explosionen oder zu langes Halten von Feuerwerkskörpern. Hawesch rät: „Große Brandwunden sollte man nicht mit Wasser kühlen. Denn oftmals folgen daraus starke Unterkühlungen. Bei kleinflächigen Verbrennungen, beispielsweise am Finger, muss darauf nicht verzichtet werden. Wenn sofort zwei Minuten lang handwarmes Wasser über die Wunde läuft, können die Schmerzen gelindert werden.“ Doch Vorsicht ist geboten. Das Behandeln mit Wasser ist auf die verbrannte Körperstelle zu begrenzen. „Anschließend muss ein keimfreier Verband angelegt werden.“
Wenn Fremdkörper ins Auge geraten, sollten Ersthelfer diese nicht entfernen. Es muss über den Notruf 112 sofort der Rettungsdienst alarmiert werden. Das betroffene Auge mit einer keimfreien Wundauflage bedecken und beide Augen vorsichtig mit einem Tuch verbinden. „Nur durch das Verbinden beider Augen wird eine Ruhigstellung des verletzten Auges und damit eine Schmerzlinderung erreicht“, erklärt der Experte.