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Der Herr der langen Zahlen: Sparkassenvorstand Jürgen Wagenländer

vom 25.04.2013 - 11:04 Uhr

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Aus dem aktuellen SWmagaz.in: Die Kundenzufriedenheit ist seine Hauptaufgabe. Als einer von drei Vorständen ist Jürgen Wagenländer für das Produktionsressort zuständig. Klingt kompiziert, ist aber einfach, z.B. beim Zahlungsverkehr. Wenn heute jemand seine Überweisung zur Sparkasse bringt, dann kommt ja nicht automatisch das Geld von dem einen Konto auf ein anderes oder umgekehrt. Eine Überweisung, das sind Daten, die erst in die Systeme eingespielt werden müssen. Da sind Belege nicht lesbar, die müssen überprüft werden. Da ist die Zusammenarbeit mit einem Dienstleister, auch das muss laufen. Dann sind die Mitarbeiter in der Produktion, die sich um Reklamationen, falsches Konto, falschen Betrag oder wie auch immer kümmern müssen. Jürgen Wagenländer macht diesen Job schon seit 1988. Da ist noch die Datensicherheit, zur Zeit wird viel darüber geschrieben, die muss die Sparkasse gewährleisten. Die Sparkasse Schweinfurt ist wie alle deutschen Sparkassen an das Frankfurter Rechenzentrum, Finanzinformatik angeschlossen. Auch diese Abwicklung gehört zum umfangreichen Aufgabengebiet des Vorstandes Wagenländer. Jetzt läuf der nächste Kraftakt auf vollen Touren, die Umstellung auf das neue, für den ganzen Euroraum einheitliche Transaktionensystem.

?In der Presse, aber auch hier in Ihrer Sparkasse begegnet man im Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr immer wieder der Abkürzung SEPA. Was verbirgt sich dahinter?

Jürgen Wagenländer: SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, also für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt: Nach der Einführung des Euros – im Jahr 1999 das Buchgeld, im Jahr 2002 das Bargeld – folgte die schrittweise Standardisierung der im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren und schließlich die Schaffung von SEPA mit neuen und EUweit einheitlichen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften, kurz SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften.

 

 

?Welche Auswirkungen hat SEPA auf den Zahlungsverkehr in Deutschland?

Jürgen Wagenländer: Ab 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro innerhalb Deutschlands sind dann nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Der europäische Gesetzgeber hat mit der sogenannten „SEPA-Migrationsverordnung“ Anfang 2012 unter anderem festgelegt, dass die nationalen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro zugunsten der neuen SEPA-Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 abgeschaltet werden müssen.

 

 

?Dann müssen sich die Kunden jetzt an neue Überweisungs-und Lastschriftverfahren gewöhnen?

Jürgen Wagenländer: Für die meisten Privatkunden wird der Wechsel zu den SEPA-Zahlverfahren fast unbemerkt stattfinden: Die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften sind einfach zu nutzen, da sie sehr stark den Verfahren ähneln, die man hierzulande bis jetzt nutzt – egal ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Und natürlich bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten grundsätzlich weiterhin, z.B. bei Vereinen oder den Stadtwerken, es sei denn, die jeweiligen Zahlungsempfänger wünschen eine Neuvereinbarung. Lediglich die Kennzeichnung des Kontos ändert sich. Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl müssen unsere Kunden zukünftig die IBAN (= International Bank Account Number) – Internationale Bankkontonummer benutzen.

Bis auf DE und zwei Ziffern ist der IBAN bereits bekannt und vertraut. Sie besteht aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl, dem Ländercode DE für Deutschland und der besagten zwei Prüfziffern.

 

?Das bedeutet, dass die IBAN eigentlich gar nicht so schwer zu merken ist. Welche Fristen gelten für Privatkunden?

Jürgen Wagenländer: Für Privatkunden gibt es zwei Übergangsfristen bis zum 1. Februar 2016: Bei inländischen Überweisungen können Privatkunden bei uns noch bis zum 1. Februar 2016 wie bisher Kontonummer und Bankleitzahl nutzen. Im Sinne unserer Kunden werden wir die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und Privatkunden die längstmögliche Übergangsfrist für die neuen Verfahren anbieten. Wir übernehmen dann für unsere Privatkunden die Umrechnung in IBAN und BIC.

Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften benötigen Privatkunden bis zum 1. Februar 2016 – wie bereits heute – neben ihrer IBAN den BIC (= Bank Identifier Code) – die internationale Bankleitzahl.

Nach dem Ende dieser Übergangsfristen benötigen Kunden im Zahlungsverkehr europaweit ausschließlich ihre IBAN.

 

 

?Also müssen sich Kunden jetzt ihre IBAN und – für bestimmte Zwecke – auch die BIC auswendig lernen?

Jürgen Wagenländer: Kein Kunde muss IBAN und BIC zwingend auswendig lernen. Schauen Sie: Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie schon heute unter anderem auf jedem Kontoauszug sowie auf der Rückseite der neuen SparkassenCards.

 

 

?Ist die Umstellung für Unternehmen auch so einfach wie bei Privatkunden?

Jürgen Wagenländer: Für Unternehmen wird die Umstellung auf SEPA je nach Nutzungsumfang arbeitsintensiver sein: Durch die gesetzlich vorgeschriebene Abschaltung der deutschen Lastschrift-und Überweisungsverfahren stehen Unternehmen vor der Herausforderung, die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren rechtzeitig vor dem 1. Februar 2014 zu meistern. Bis dahin müssen sie ihre Zahlungsverkehrsanwendungen und Buchhaltungssysteme für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen fit gemacht haben. Deshalb empfehlen wir Unternehmen, sofern noch nicht geschehen, sich der Umstellung zu widmen. Dazu gehört es im ersten Schritt, diejenigen Systeme in der Buchhaltung aber auch darüber hinaus zu identifizieren, die angepasst werden müssen. Danach steht die eigentliche Anpassung der Systeme an. Dafür macht man sich am besten einen Fahrplan, auf

dem alle Schritte verzeichnet sind.

 

 

?Das hört sich nach einer Menge Arbeit an. Was müssen Unternehmen alles beachten?

Jürgen Wagenländer: Unternehmen sollten in Vorbereitung der Umstellung auf SEPA-Verfahren beispielsweise ihre Geschäftskorrespondenz auf IBAN und BIC umstellen, ihr Finanzbuchhaltungssystem und ihre Zahlungsverkehrsanwendungen anpassen sowie in ihrer Verwaltung die IBAN und BIC ihrer Kunden- und Geschäftspartner ergänzen. Schließlich sollten sie prüfen, ob sie alle Überweisungen und Lastschriften auf die SEPA-Zahlverfahren umgestellt haben. Unternehmen, die Lastschriften einziehen, müssen bei der Umstellung weitere Aspekte beachten.

 

 

?Lohnt sich die ganze Arbeit für die Unternehmen denn auch?

Jürgen Wagenländer: Der Zahlungsverkehr in Europa wird durch SEPA taggenau planbar. Das erlaubt eine präzisere Liquiditätsplanung. Um diese Vorteile nutzen zu können, muss man einen gewissen Umstellungsaufwand auf sich nehmen. Doch der lohnt sich, denn nur dann können Unternehmen von der Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrs in der Euro-Zone profitieren. Ab der Umstellung nutzen Unternehmen das gleiche Verfahren für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen. Die begleitende Vereinheitlichung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des Datenformats erleichtern auch europaweite Geschäftsaktivitäten.

Und wir lassen unsere Kunden auf diesem Weg auch nicht allein:

Bei allen anstehenden Fragen rund um die SEPA-Migration finden Unternehmen wie Privatkunden Unterstützung bei ihrem Berater unserer Sparkasse. Für den Umstellungsprozess in den Unternehmen gibt es einen umfangreichen Leitfaden als Broschüre. Die darin enthaltene Checkliste finden Sie auch zum Herunterladen im Internet.

Unsere Zahlungsverkehrsanwendungen für Firmenkunden und spezielle Tools der Sparkassen-Finanzgruppe helfen bei der Umrechnung von Kontonummer/Bankleitzahl in IBAN/BIC.

Veranstaltungen in der Sparkasse dienen der Informationsweitergabe (zuletzt SEPA-Tag am 18. März 2013 mit Firmen- und Gewerbekunden sowie Kämmerern und kommunalen Kassenverwaltern).

Die Umstellung auf die neuen SEPA-Zahlverfahren innerhalb Deutschlands zum 1. Februar 2014 bringt auch für Vereine Veränderungen mit sich. Damit diese vor allem ihre Mitgliedsbeiträge weiterhin problemlos einziehen können, sollten auch Vereine schon jetzt aktiv werden. Aber auch hier halte ich den Aufwand für überschaubar – und mit der Sparkasse haben Vereine bei der Umstellung einen kompetenten Partner an ihrer Seite.

Die gute Nachricht: Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen der Mitglieder müssen nicht erneuert werden, sondern können auch für den Einzug von SEPA-Lastschriften genutzt werden. Eine Checkliste im Internet hilft bei der Vorbereitung auf die neuen Zahlverfahren, ein Umsetzungsleitfaden für Vereine steht in Kürze zur Verfügung. Eine entsprechende Informationsveranstaltung ist geplant.

Darüber hinaus denke ich noch an öffentliche Verwaltungen und die Kommunen: Diese haben im Grundsatz die gleichen Herausforderungen wie Unternehmen und können deshalb auch die bereits genannten Unterstützungsangebote der Sparkassen-Finanzgruppe nutzen. Darüber hinaus gibt es im Internet bereits eine Checkliste speziell für öffentliche Verwaltungen, ein Umsetzungsleitfaden in Form einer umfangreichen Broschüre ist seit Mitte März verfügbar und wurde im Rahmen unseres genannten SEPA-Tages am 18. März bereits den anwesenden Vertretern öffentlicher Verwaltungen ausgehändigt.

 

?Zum Abschluss kurz und knapp: Was raten Sie Ihren Kunden?

Jürgen Wagenländer: Bis Februar 2014 müssen Kunden ihre Systeme auf die SEPA-Zahlverfahren umstellen. Deshalb wird es für Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen höchste Zeit, sich auf SEPA vorzubereiten. Unsere Internetfiliale bietet jeweils entsprechende Checklisten zum Download an.

Wir stehen gerne unterstützend zur Verfügung.

 

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