Landkreis Schweinfurt: Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket ist am 30. März rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Für die Umsetzung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Der Landkreis Schweinfurt hat deshalb bereits frühzeitig, nämlich am 7. April 2011, im Rahmen einer Pressekonferenz und mittels Medienmitteilungen über dieses Thema informiert – vor allem weil rückwirkende Leistungen nur noch bis 30. April 2011 beantragt werden können.
Die Verantwortlichen im Landkreis Schweinfurt – Amt für Soziales (Landratsamt) und Jobcenter – haben bereits an diesem Pressetermin, und damit früher als das zuständige Bundesministerium, befürchtet, dass diese Frist viel zu kurz bemessen ist und die eigentlich angesprochenen Familien dadurch rückwirkende Leistungen nicht erhalten werden.
Deshalb weist das Landratsamt Schweinfurt nochmals darauf hin, dass das neue Bildungspaket gezielt Kinder und Jugendliche unterstützt, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II, also „Hartz IV“, oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben nun einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen: bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Kunst und Kultur oder Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Wer allerdings rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011 Leistungen erhalten will, muss sich beeilen: Anträge für in Anspruch genommene Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Monate Januar bis März 2011 können nur noch bis 30. April 2011 gestellt werden.
Für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt sind konkret das Amt für Soziales im Landratsamt und das Jobcenter des Landkreises Schweinfurt im Gebäude der Agentur für Arbeit für die Umsetzung zuständig.
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Amt für Soziales unter Tel. (09721) 55-449, im Jobcenter unter Tel. (09721) 547-910555 oder im Internet erhältlich unter http://www.landkreis-schweinfurt.de/sozialamt/Soziale_Leistung_BuT.html und http://www.landkreis-schweinfurt.de/jobcenter.html
Ausführliche Informationen gibt’s im Internet unter www.lrasw.de („Aktuelles“).