Schweinfurt: Ende März ist das Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft getreten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien haben dadurch beispielsweise Anspruch auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindergärten, Lernförderung und Schulbedarf. Darüber hinaus werden ihnen durch Beitragszuschüsse Aktivitäten wie die Mitgliedschaft in Sportvereinen oder die Teilnahme am Musikunterricht ermöglicht.
Um Teile der Leistungen rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, einen entsprechenden Antrag bis zum 30. April 2011 zu stellen.
Anspruchsberechtigt sind Einwohner der Stadt Schweinfurt, die Empfänger von Arbeitslosen- geld II, Sozialhilfe oder Wohngeld sind sowie Kinderzuschlagsberechtigte. Anträge können an der Information des Jobcenters der Stadt Schweinfurt, Martin-Luther-Platz 20, zu den allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt und abgegeben werden.