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B26n: Regierung von Unterfranken kündigt die Einleitung des Raumordnungsverfahrens an

02.02.2011

Würzburg: Die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – wird in Kürze auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg für den beabsichtigten Neubau der B 26n westlich Autobahndreieck (AD) Würzburg-West – Karlstadt – Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt-Werneck das Raumordnungsverfahren einleiten.

Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist die Planung einer neuen zweibahnig-vierstreifigen Bundesstraße mit einer Länge von rund 49 km. Sie soll in Höhe der heutigen Anschlussstelle Helmstadt von der A 3 nach Norden abzweigen und in ihrem weiteren Verlauf das Maintal zwischen Karlstadt und Himmelstadt kreuzen. Danach quert die geplante Trasse das Werntal und verläuft ab dort über die Höhen nördlich des Werntals zum Autobahnkreuz Schweinfurt-Werneck.

Mit der neuen Bundesstraße sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:

  • Schaffung einer leistungsfähigen, ortsdurchfahrtsfreien Bundesstraße, die auch als Bypass für das im Großraum Würzburg störanfällige Bundesautobahnnetz dient.
  • Entlastung des Autobahnkreuzes Biebelried vom „Übereckverkehr“.
  • Verbesserung der Erschließung des autobahnfern liegenden Landkreises Main-Spessart (Karlstadt, Lohr, Gemünden) und Anbindung dieses Raumes an das Autobahnnetz.
  • Entlastung hoch belasteter Ortsdurchfahrten, insbesondere im Werntal.
  • Bündelung von Verkehr, der heute auf dem Netz der Bundes- und Staatsstraßen quer durch den Landkreis fährt.

Zweck des Raumordnungsverfahrens ist es, bereits in einem frühen Planungsstadium die Auswirkungen des Projektes in seiner Gesamtheit und damit seine Raumverträglichkeit zu überprüfen. Diese Raumverträglichkeitsprüfung schließt die Prüfung des Vorhabens auf seine Verträglichkeit mit den raumbedeutsamen und überörtlichen Belangen der Umwelt mit ein.

Auf der Ebene des jetzt in Angriff zu nehmenden Raumordnungsverfahrens wird das gesamte Vorhaben in überörtlicher Betrachtungsweise allein unter dem Aspekt der öffentlichen Belange in den Blick genommen. Erst in späteren Planungsstufen (Planfeststellungsverfahren) werden solche Großprojekte abschnittsweise, im Detail und auch unter dem Aspekt privater Betroffenheiten abgearbeitet. Das bedeutet umgekehrt, dass im Raumordnungsverfahren private Belange, Grundstücksfragen und technische Detailprobleme noch keine Rolle spielen können. Daran bemisst sich folgerichtig auch die Detailgenauigkeit der zugrundeliegenden Planunterlagen.

Im Raumordnungsverfahren beteiligt werden die öffentlichen Stellen, die sonstigen Planungsträger, die nach Naturschutzrecht in Bayern anerkannten Vereine sowie die Wirtschafts- und Sozialverbände, soweit sie von dem Vorhaben betroffen bzw. berührt sind. Zu den Beteiligten gehören insbesondere rund 60 Kommunen. Auch die Öffentlichkeit wird in das Verfahren einbezogen.

Die Regierung von Unterfranken – höhere Landesplanungsbehörde – wird in Kürze die Raumordnungsunterlagen, die aus einem Ordner mit der Projektbeschreibung, der Alternativenprüfung, Karten sowie einer CD mit den Voruntersuchungen bestehen, den betroffenen Stellen zusenden und Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum 15. April 2011 geben.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger erhalten ebenfalls Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Verfahrensunterlagen und zur Stellungnahme innerhalb festgelegter Fristen. Die vollständigen Raumordnungsunterlagen werden zu diesem Zweck nach ortsüblicher Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden einen Monat ausgelegt werden. Es wird den Gemeinden empfohlen, die Auslegung in der Zeit vom 01.03.2011 bis 01.04.2011 vorzunehmen. Außerdem stehen diese Unterlagen spätestens ab dem 21.02.2011 auch komplett auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter

www.regierung.unterfranken.bayern.de (Startseite, „besondere Themen“)

jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung. Zur vertieften Einbeziehung der Bürgerschaft erhalten zudem die beiden einschlägigen Bürgerinitiativen die Raumordnungsunterlagen auch unmittelbar zugesandt, ebenfalls mit der Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt, nach Abschluss des schriftlichen Beteiligungsverfahrens in einem Bürgergespräch mit Vertretern der beiden Bürgerinitiativen und der Verfahrensbeteiligten das Projekt auf der Grundlage der dann vorliegenden Stellungnahmen zu diskutieren. Die Regierung möchte damit im Dialog mit den Bürgern bestmöglich zur gegenseitigen Information und zur Verfahrenstransparenz beitragen.

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