Landkreis Schweinfurt: Ab 1. Juli 2012 wird das Wechselkennzeichen eingeführt und ausgegeben. Dieses Wechselkennzeichen wird zwei Fahrzeugen zugeteilt, es darf allerdings jeweils nur an einem Fahrzeug geführt werden. Mit dem Wechselkennzeichen soll u.a. die bisherige Verwendung des Saisonkennzeichens sinnvoll ergänzt werden (stichtagsunabhängiger Fahrzeugwechsel).
Beide Fahrzeuge erhalten ihr eigenes Kennzeichen, das aus einem „gemeinsamen Kennzeichenteil“ und einem „fahrzeugbezogenen Teil“ besteht und sich nur in der letzten Ziffer (=fahrzeugbezogener Teil) unterscheidet. Der fahrzeugbezogene Teil ist dabei fest am Fahrzeug befestigt, der gemeinsame Teil wird gewechselt.
Beide Fahrzeuge sind allerdings voll zu versteuern und zu versichern, obwohl jeweils nur ein Fahrzeug eingesetzt werden kann.
Für die Zuteilung eines Wechselkennzeichens ist außerdem Voraussetzung, dass beide Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichenschilder mit gleichen Abmessungen Verwendung finden.
Folgende Fahrzeugklassen sind betroffen:
M1: Pkw und Wohnmobile (nur wenn M1)
L: i.d. R. Krafträder
O1: Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht
Dies bedeutet somit, dass die Ausgabe eines Wechselkennzeichens für einen Pkw und Krad/Anhänger ausgeschlossen ist.
Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, jedoch als Oldtimerkennzeichen zugeteilt werden, wobei nicht beide Fahrzeuge auch Oldtimer sein müssen.
Für die Umstellung von zwei zugelassenen Fahrzeugen auf Wechselkennzeichen ist – je nach Sachlage – mit etwa 65 Euro zu rechnen. Hinzu kommen noch die Ausgaben für die Kennzeichenschilder selbst.