Die Grünen-Abgeordnete Simone Tolle fordert Landkreise und Kommunen auf, die Zuschüsse für Frauenhäuser und Anlaufstellen für sexuelle Gewalt (Notrufe) in voller Höhe aufrechtzuerhalten. Mit Schreiben wendet sie sich an die Landräte Rudolf Handwerker (Haßberge), Thomas Bold (Bad Kissingen), Thomas Habermann (Rhön-Grabfeld), Harald Leitherer (Schweinfurt) sowie an den Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt, Sebastian Remelé. „Von Gewalt betroffene Frauen finden in Frauenhäusern und Anlaufstellen Schutz, Zuflucht und professionelle Hilfe“, erklärt Tolle und ergänzt, dass vielen Frauen ohne diese Hilfe der erste Schritt aus der Gewaltspirale nicht möglich wäre. „Diese wertvolle Aufgabe braucht Anerkennung und Finanzsicherheit“, so die Landtagsabgeordnete aus Arnstein.
Der Freistaat Bayern habe seine anteilige Kostenförderung für die Frauenhäuser und Anlaufstellen nach 17 Jahren erstmalig um 13 Prozent erhöht. Für das Frauenhaus Schweinfurt handelt es sich dabei jährlich um 3760 Euro und für die Anlaufstelle um 2350 Euro. „Diese Erhöhung deckt jedoch nicht einmal die allgemeine Kostensteigerung der letzten Jahre ab“, weiß Tolle und erklärt, dass Christine Haderthauer, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, in ihrem Schreiben an den Bayerischen Städtetag ihrer Hoffnung Ausdruck verliehen habe, dass die kommunalen Zuschüsse auch weiterhin in voller Höhe an die Frauenhäuser und Notrufe ausgezahlt und nicht um den bayerischen Zuschuss gekürzt werden. „Leider sieht die Praxis anders aus“, sagt MdL Tolle. Sie weiß, dass in einigen kommunalen Gebietskörperschaften über Kürzungen des Zuschusses nachgedacht und diese auch umgesetzt wurden. „Für das Frauenhaus und die Anlaufstelle in Schweinfurt hatte der Kreisausschuss (Schweinfurt) in seiner Sitzung am 1. Oktober 2010 bereits eine solche Kürzung des Landkreiszuschusses beschlossen“, sagt sie.
Mit Unverständnis sieht Tolle diesem Vorhaben, die kommunalen Zuschüssen für die Frauenhäusern und den Anlaufstellen für sexuelle Gewalt zu reduzieren, entgegen.
Sie bittet die Landräte, dem Ansinnen der Ministerin nachzukommen und den bisherigen Zuschuss ihres Landkreises beizubehalten. „Den finanzschwachen Frauenhäusern mit ihren unverzichtbaren Diensten, wäre nur geholfen, wenn neben diesen Zuwendungen auch noch zusätzlich die des Freistaates zur Verfügung stehen würden“, erklärt sie und bittet um die Nichtanrechnung des erhöhten Personalkostenzuschusses des Freistaates Bayern für das Frauenhaus und die Anlaufstelle auf den kommunalen Zuschuss. Haderthauer bittet sie vor, zukünftig die Förderung von Frauenhäusern und Anlaufstellen für sexuelle Gewalt an einen entsprechenden kommunalen Zuschuss der Kommunalen Gebietskörperschaften, aus denen die betroffenen Frauen und Mädchen kommen, zu knüpfen und selbstverständlich die staatliche Förderung grundsätzlich beizubehalten.