Unterfranken: Aufgrund der aktuellen Wetterlage ist es in den letzten Tagen fast täglich zu gefährlichen Unfällen auf Autobahnen gekommen…
…bei denen sich Eisplatten von Lkw-Dächern lösten und dadurch äußerst kritische Situationen entstanden.
Das Polizeipräsidium Unterfranken weist deshalb nochmals darauf hin, dass für alle Fahrzeugführer, egal ob Auto- oder Lkw-Fahrer die Pflicht besteht, vor Fahrtantritt das Fahrzeug in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Dazu gehört es auch, die Dächer und Scheiben von Eis und Schnee zu befreien.
Auf den Autobahnen A 7 und A 70 im Bereich der Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck mussten die Beamten am Montagmittag innerhalb weniger Stunden vier schwerwiegende Unfälle aufnehmen, bei denen Eisplatten von Lkws herabschleuderten und in Windschutzscheiben bzw. auf Dächer nachfolgender Autos krachten. Nur dem Zufall ist es zu verdanken, dass dabei keine Verletzen zu beklagen waren.
Da sich insbesondere auf Planendächern von Lkws bis zu mehreren hundert Litern Wasser ansammeln können, die bei Minustemperaturen zu Eis gefrieren, werden unkontrolliert herabfallende Eisplatten während der Fahrt für nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu gefährlichen Geschossen. Besonders kritisch ist die Situation bei der ersten Fahrt nach längeren Standzeiten z. B. nach dem Wochenende oder den Ruhezeiten.
Für das Enteisen von Lkws gibt es entsprechende Vorrichtungen, mit denen die Planen von innen mit Hilfe eines Luftbalgs angehoben werden können. Auch das Abräumen mit einer hohen Leiter ist eine geeignete Möglichkeit, die gefährliche Dachlast zu entfernen. Es gibt sogar eigens dafür vorgesehene Räumstellen, z. B. bei einem Autohof in Geiselwind. Diese Örtlichkeiten können im Internet unter www.dvr.de abgerufen werden.
Wenn Polizeibeamte bei einer Kontrolle feststellen, dass sich auf dem Fahrzeug nicht abgeräumte Eis- oder Schneeplatten befinden, wird für den verantwortlichen Fahrer ein Verwarnungsgeld von 25 Euro fällig. Bei herabfallenden Eisplatten ist ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei vorgesehen. Kommt es dadurch zu einem Unfall, so erhöht sich das Bußgeld auf mindestens 120 Euro mit drei Punkten. Wenn bei einem Unfall Personen verletzt oder gar getötet werden, handelt es sich um Straftaten im Bereich der Körperverletzung bzw. fahrlässigen Tötung.
Wir appellieren deshalb an alle betroffenen Verkehrsteilnehmer ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen und bei winterlichen Straßenverhältnissen etwas mehr Zeit einzuplanen, um vor Fahrtantritt den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs herzustellen. Denn wenn durch die eigene Fahrlässigkeit Menschen zu Schaden oder gar zu Tode gekommen sind, lässt sich an den dramatischen Fakten nichts mehr ändern.