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Grillen und Feiern

vom 15.07.2010 - 14:07 Uhr

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Landkreis Schweinfurt: Nun brutzeln sie wieder! Rauchschwaden aus Grills ziehen über Balkone, Terrassen und Gärten.

Es wird gegrillt, als ginge es, eine Meisterschaft zu erringen. Doch wie jedes Ding, so haben auch der Spaß und die Freude am Grillen zwei Seiten. Neben den Feiernden gibt es nämlich auch solche, die vom Lärm sowie vom Qualm und Gestank des Grills belästigt werden, was ihnen den Aufenthalt auf dem eigenen Balkon und der Terrasse oder im Garten vermiest. Und nun beginnt, sei es als „Täter“ oder „Opfer“, ein Streit mit dem Nachbarn.

Was Sie tun können, um eine solche Situation von vorneherein zu vermeiden? Dazu hat der Eigenheimerverband Bayern e. V. in München Anregungen, Hinweise und Tipps für Sie zusammengestellt.

Lärmbelästigung

Beginnen wir mit dieser Streitursache zwischen Nachbarn. Hier gibt es eindeutige Vorschriften. Ab 22 Uhr ist Nachtruhe angesagt. Fühlen sich danach Nachbarn durch den Lärm einer Grillparty gestört, so muss die Feier in die Wohnung oder ins Haus verlegt werden. Dort gilt Zimmerlautstärke.

Auch für den Tag ist geregelt, wann und wo es einmal lauter werden darf. Am besten informieren Sie sich über die in Ihrer Gemeinde gelten Lärmschutzvorschriften. Wenn Sie diese beachten, dann sind Sie schon, was diesen Störfaktor angeht, auf der sicheren Seite, gleich ob Sie „Opfer“ oder „Täter“ sind.

Grenzen der Nutzung von Balkon, Terrasse und Garten

Jedermann hat das Recht, auf seinem Balkon, seiner Terrasse oder in seinem Garten Gäste zu empfangen und dort mit ihnen zu essen, zu trinken, zu feiern und auch zu rauchen. Doch die Grenze der freien Verfügung ist erreicht, wenn Nachbarn gestört oder die Rechte des Eigentümers beeinträchtigt werden. Wer also diese Örtlichkeiten in eine Disco oder eine Grillbude umfunktioniert, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er Ärger mit den Nachbarn oder dem Eigentümer bekommt.

Zu diesem Thema – besonders zum Grillen – gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichsten Gerichtsurteilen, weil nur wenige eindeutige Schutzbestimmungen existieren. Doch eines haben alle diese Urteile gemeinsam: Ein genereller Rechtsanspruch zum Grillen auf Balkonen und Terrassen oder in Gärten kann aus ihnen nicht abgeleitet werden. Es ist also bei Auseinandersetzungen mit Nachbarn Vorsicht geboten, damit man sich nicht auf Rechte beruft, die in Wirklichkeit gar nicht bestehen.

Miteinander zu reden, ist klüger als gegeneinander zu klagen!

„Was du nicht willst, das man dir tu’, das füg auch keinem andern zu“. Dieser kategorische Imperativ sollte im nachbarlichen Zusammenleben immer angewendet werden. Reden wir also mit einander, zeigen wir die Rücksicht, die wir auch von anderen verlangen und beweisen wir Toleranz, bevor wir diese von anderen einfordern.

Der Eigenheimerverband Bayern rät allen Grill- und Partyfreunden, sich bei allen derartigen Aktivitäten im Freien zuvor mit seinen Nachbarn zu arrangieren. Am besten ist, Sie laden sie einfach ein. Wenn Sie bei der Planung Ihres Grillabends oder Ihrer Party diese Anregungen, Hinweise und Tipps beherzigen, so können Sie sicher sein, dass Ihre Grillparty ein ungestörter Erfolg wird.

Foto: thebittenword.com

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