Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am heutigen Dienstag (27. Februar 2018) entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge verhängen können. Die Handwerkskammer für Unterfranken spricht sich deutlich gegen generelle Fahrverbote aus. Aus Sicht der Kammer sind sie für Handwerksbetriebe schlichtweg existenzbedrohend. Sie gefährden zudem die Versorgung von innerstädtischen Räumen mit handwerklichen Waren und Dienstleistungen.
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote für ältere Dieselautos verhängen können, spricht sich die Handwerkskammer für Unterfranken nochmals deutlich gegen Fahrverbote in Innenstädten aus. „Da die Mehrheit der Handwerksbetriebe Dieselfahrzeuge nutzt, wäre ein Fahrverbot für unsere Betriebe schlichtweg existenzbedrohend“, warnt Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul. Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) nutzen 80 bis 90 Prozent der Handwerksbetriebe Dieselfahrzeuge.
Umweltfreundlichere Alternativen seien laut ZDH am Markt kaum zu haben. So bieten die Autohersteller aktuell fast keine Fahrzeuge der neuesten Norm Euro 6d mit sehr niedrigen Stickoxid-Werten an, ebenso kommen geeignete Elektrofahrzeuge erst langsam auf den Markt. Die komplette Fahrzeugflotte über Nacht auszutauschen sei darüber hinaus für die Mehrheit der Handwerksbetriebe nicht finanzierbar.
Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul verweist zudem auf die Versorgungsfunktion, die Handwerksbetriebe für Städte und Gemeinden erfüllen: „Ob Liefer- oder Baustellenverkehr, mit einem generellen Fahrverbot können Handwerker die Innenstädte nicht mehr
erreichen und sie folglich auch nicht mit ihren Waren und Dienstleistungen beliefern.“ Der Bayerische Handwerkstag fordert daher, weitreichende Ausnahmen für Handwerksbetriebe.
Praktikabel und verhältnismäßig
Das Handwerk spreche sich grundsätzlich dafür aus, die Luftqualität in den Städten zu verbessern und sei auch offen für neue Verkehrskonzepte. „Nur sollten die dafür getroffenen Maßnahmen verhältnismäßig und praktikabel sein“, so Ludwig Paul. Fahrverbote für einzelne, stark befahrene Straßen zu verhängen, führt aus Sicht des Handwerks nur zu einem Fleckenteppich und sei ebenfalls keine geeignete Maßnahme.