Landkreis Schweinfurt. Das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt sucht für die Amtszeit 2019 bis 2023 Bürger aus dem Landkreis Schweinfurt, die bereit wären sich als Jugendschöffen zu engagieren. Frauen und Männer, die an diesem Amt interessiert sind, können sich bis spätestens 29. März 2018 zur Aufnahme in die Vorschlagsliste beim Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt bewerben. Das Bewerbungsformular steht im Internet auf der Startseite des Landratsamtes unter www.landkreis-schweinfurt.de
Wenn Jugendliche oder Heranwachsende straffällig geworden sind, ist das Jugendgericht zuständig. An den Jugendgerichtsverhandlungen nehmen auch Jugendschöffen teil. Jugendschöffen nehmen in vollem Umfang und nahezu mit den gleichen Rechten wie Berufsrichter an den Entscheidungen des Jugendgerichtes teil. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Ein Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, Schöffen für die Sitzungstätigkeit freizustellen.
Die gewählten Jugendschöffen müssen sich darauf einstellen, dass sie jährlich an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen herangezogen werden. Neben den Haupt- werden auch so genannte Hilfsschöffen gewählt. Sie springen ein, wenn Hauptschöffen, zum Beispiel wegen Krankheit, nicht an einer Verhandlung teilnehmen können. Sie werden deshalb nur von Fall zu Fall und meist kurzfristig zu Sitzungen geladen.
Für die Tätigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung. Sie wird für Zeitversäumnis, für notwendige Fahrtkosten und für den mit der Dienstleistung verbundenen Aufwand gewährt.
Personen, die sich um das Amt des Jugendschöffen bewerben, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Landkreis Schweinfurt wohnen. Außerdem sollen sie zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 das 25. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht älter als 70 Jahre sein.
„Bei der Auswahl der erzieherisch befähigten und in der Jugenderziehung erfahrenen Personen sollen nach Möglichkeit geeignete Personen aus allen Kreisen der Bevölkerung, vor allem auch Mütter, Väter und Ausbilder, berücksichtigt werden“, berichtet Udo Schmitt, Leiter des Amtes für Jugend und Familie.
„Die ehrenamtlichen Richter sollten vor allem ihre Lebenserfahrung und ihren gesunden Menschenverstand bei der Beurteilung von Tat und Täter einbringen, da gerade bei Jugendlichen ein Gerichtsurteil oft über ihr weiteres Leben und den künftigen Umgang mit Recht und Gesetz entscheidet“, erklärt Schmitt.
Es ist Aufgabe des Ausschusses für Jugend und Familie des Landkreises Schweinfurt zur Vorbereitung auf die Wahl eine Vorschlagsliste von mindestens 28 Frauen und 28 Männern aufzustellen. Die eigentliche Wahl erfolgt dann durch einen Wahlausschuss beim Amtsgericht.
Möglich ist auch eine schriftliche Bewerbung an das Amt für Jugend und Familie des Landratsamtes Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt. Folgende Angaben zur Person sind erforderlich: Familienname und Geburtsname, Vorname, Geburtstag und Geburtsort, Wohnanschrift, Staatsangehörigkeit, Beruf, Hinweise auf erzieherische Befähigung und frühere Schöffentätigkeit.
Weitere Auskünfte erteilt gerne das Amt für Jugend und Familie unter Telefon 09721/55-403.