Landkreis Schweinfurt: Anlässlich der bayerischen Impfwoche bietet das Gesundheitsamt in Schweinfurt vom 18. bis 22. April 2016 eine Impfsprechstunde für alle Bürger täglich von 11 bis 12 Uhr und am Donnerstag zusätzlich von 16 bis 17 Uhr. Zu diesen Zeiten wird ein Arzt – vorzugsweise telefonisch – im Amt bereit stehen, um Impfanfragen zu beantworten. Im Gesundheitsamt des Landratsamtes Schweinfurt liegt dazu auch Informationsmaterial über Impfungen, insbesondere gegen Masern, aus. Der Arzt ist zu erreichen unter Telefon 09721/55-389 oder unter 09721/55-745 (Anmeldung Gesundheitsamt).
Die bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGB) in der Woche vom 18. bis 24. April 2016 die 4. bayerische Impfwoche. Das Ziel ist es, die Bevölkerung vermehrt für das Thema Impfen zu sensibilisieren und damit auch die Impfquoten in Bayern zu steigern. Dies ist vor allem deshalb notwendig, da es keine Impfpflicht gibt.
Die Eltern müssen für ihre Kinder und alle übrigen Erwachsenen für sich selbst entscheiden.
In diese Entscheidung sollte in jedem Fall der Arzt des Vertrauens einbezogen werden. Der medizinische Standard wird dabei durch die STIKO (ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) erarbeitet. Bei Impfungen, für die eine STIKO-Empfehlung ausgesprochen ist, fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig zu Gunsten der Impfung aus. Für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden zudem die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
Darüber hinausgehende seriöse Impfinformationen werden von vielen weiteren Stellen, u.a. den Krankenkassen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA), und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angeboten. Impfungen können nicht nur den Einzelnen, sondern auch die Angehörigen und alle Mitmenschen schützen. Jede Infektionskrankheit kann auch weitergegeben werden!
Der Fokus für die diesjährige 4. bayerische Impfwoche liegt auf der Masernimpfung für Jugendliche und junge Erwachsene. Die Vorgabe ist hier die WHO-Zielmarke, nämlich ein masernfreies Europa anzustreben. Für die Voraussetzungen zur Erreichung dieses Ziels ist eine 95-prozentige Immunität in allen Altersgruppen erforderlich. Für die Stadt Schweinfurt und den Landkreis Schweinfurt wurde diese Marge zumindest bei den Impfraten der Einschulkinder in Bayern mit 97,6 Prozent für eine Impfung zuletzt überschritten. Bei der ebenfalls angestrebten 2. Impfung lag jedoch der Durchschnitt nur bei 93,7 Prozent.
Dass die Masern immer noch ein Problem auch in Deutschland sind, zeigte sich zuletzt an dem großen Masernausbruch in Berlin 2015 mit über 2000 Erkrankten. Darunter war auch ein assoziierter Todesfall eines Kleinkindes.
Die Masernimpfung sollte bereits im Alter von elf bis 14 Lebensmonaten als 1. Masernimpfung erfolgen in Kombination mit der Mumps- und Rötelnimpfung, ggf. auch der Varizellenimpfung. Die 2. Masern-Impfung sollte dann im Alter von 15 bis 23 Monaten wiederum in Verbindung mit Mumps und Röteln, sowie evtl. mit Varizellen erfolgen. Bis zum 18. Lebensjahr sollte immer wieder überprüft werden, ob diese zwei Masernimpfungen erfolgt sind, ansonsten sollten sie nachgeholt werden. Für Erwachsene, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, sollte zumindest eine Impfung durchgeführt sein, sofern die Erkrankung selbst nicht durchlebt wurde.
Im Gesundheitsamt Schweinfurt wird deshalb zu jeder ärztlichen Untersuchung und bei der Beantragung eines Lebensmittelzeugnisses der Impfpass kontrolliert. Es erfolgt dabei dann nötigenfalls die Beratung und Aufklärung über fehlende Impfungen. Der Impfstatus wird außerdem grundsätzlich bei jeder Einschulungsuntersuchung überprüft.