Bayern: „In den letzten zehn Jahren hat Bayern seinen Feuerwehren durchschnittlich über 33 Millionen Euro pro Jahr für die Finanzierung von Feuerwehrfahrzeugen und Gerätehäusern zur Verfügung gestellt.“
„Diese stattliche Förderung werden wir jetzt nochmals deutlich um über fünf Millionen Euro jährlich anheben. Das ist ein klares Bekenntnis zu unseren Feuerwehren und ihren wichtigen Schutzaufgaben. Wir investieren damit noch stärker in die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Kommunen erhalten die Fördermittel auch künftig zeitnah nach Fertigstellung der Baumaßnahmen „, sagte Innenminister Joachim Herrmann zu den neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien, die am 8. Mai 2010 in Kraft treten.
Nach der Anhebung der Förderfestbeträge für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte vor zwei Jahren erhöht Bayern jetzt auch deutlich die Fördermöglichkeiten beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen. Die neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien wurden mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern eng abgestimmt. Neu ist vor allem die Staffelung der Festbetragsförderung für Stellplätze, die sich künftig verstärkt an den tatsächlichen Baukosten orientiert. Hierdurch werden Kommunen mit größeren Feuerwehren unterstützt. So soll insbesondere ein Ausgleich für Kommunen geschaffen werden, deren Feuerwehren oftmals auch für die kleineren benachbarten Feuerwehren die Schlauch- oder Atemschutzpflege übernehmen und sie bei Brandbekämpfung und Technischem Hilfsdienst mit Spezialgerät unterstützen.
Beim Neubau eines Feuerwehrgerätehauses steigt der Festbetrag von 46.500 Euro für den ersten Stellplatz in drei Stufen bis auf 80.000 Euro für den zehnten und jeden weiteren Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus an. Bislang konnten die Kommunen einheitlich 40.000 Euro für jeden notwendigen Stellplatz erhalten. Darüber hinaus ist beim Neubau von Feuerwachen für Berufsfeuerwehren und sog. Ständige Wachen (das sind Freiwillige Feuerwehren, die in mehreren Schichten einen 24-Stunden-Dienstbetrieb sicherstellen) vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Rund-um-die-Uhr-Betrieb stehenden Flächen wie z.B. Werkstätten sowie Aufenthalts- und Ruheräume mit einem einheitlichen Festbetrag von 15.000 Euro für jeden notwendigen Stellplatz zu fördern. Zudem werden künftig auch der Bau von Schlauchtürmen sowie der Bau von Atemschutzwerkstätten und Atemschutzübungsanlagen gefördert. Für ein Feuerwehrgerätehaus mit zehn Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge steigt damit die pauschale Festbetragsförderung von bislang 400.000 Euro auf künftig 624.000 Euro.
In Bayern kümmern sich insgesamt rund 330.000 Feuerwehrler um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Der ganz überwiegende Teil davon – rund 320.000 – ist dabei in den 7.729 freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Des Weiteren gibt es sieben Berufsfeuerwehren und 242 Werk- und Betriebsfeuerwehren, die ebenfalls eine flächendeckende Präsenz und ein Eintreffen am Einsatzort innerhalb kürzester Zeit gewährleisten. Herrmann: „Ich möchte das Bewusstsein in der Öffentlichkeit für die großartige Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren wach halten und stärken. Gerade beim Dienst in der Feuerwehr erfahren und praktizieren die Menschen Gemeinschaft und Toleranz. Sie sind ein wichtiger Faktor des gesellschaftlichen Lebens.“