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Bundestag beschließt Verschärfung des Asylrechts

15.10.2015

Anlässlich der Verabschiedung des Asylpakets durch den Deutschen Bundestag erklärt die CSU-Bundestagsabgeordnete Dr. Anja Weisgerber:

„Das Asylpaket, das wir heute im Deutschen Bundestag verabschiedet haben, ist ein wichtiger Baustein, um den hohen Zustrom an Asylbewerbern zu begrenzen. Das Gesetz trägt eindeutig die Handschrift der CSU, denn auf unseren Druck hin werden konkrete Maßnahmen in der Flüchtlings- und Asylpolitik umgesetzt. Wir haben heute zahlreiche Änderungen des geltenden Rechts beschlossen, mit dem Ziel, Anreize zu reduzieren, Asylverfahren zu beschleunigen und die Flüchtlinge durch den Bund besser auf die Bundesländer zu verteilen. Das ist besonders für Bayern wichtig, da wir momentan in Deutschland die Hauptlast tragen. Viele unserer Vorschläge wurden lange von den anderen Parteien blockiert. Aufgrund der angespannten Gesamtlage konnten wir diese Forderungen jetzt endlich in Berlin durchsetzen. Dazu zählt die Ausweitung der sicheren Herkunftsländer auf den gesamten Westbalkan. Asylbewerber aus diesen Staaten werden künftig konsequent aus den Erstaufnahmeeinrichtungen – in Bayern aus den speziellen Rückführungszentren für Balkanflüchtlinge – in ihre Heimatländer rückgeführt.

Unsere Aufnahmekapazität und Integrationsfähigkeit sind nicht unbegrenzt. Wer die Situation vor Ort kennt, weiß: Wir müssen handeln und den Zustrom reduzieren. Das habe ich bereits mehrfach in der CSU-Landesgruppe gefordert. Neben der dringend notwendigen, effektiven Sicherung der EU-Außengrenzen ist das Zurückweisen an der deutschen Grenze ein weiteres, wichtiges Signal, um die Zuwanderung zu begrenzen. Dafür brauchen wir das Landgrenzenverfahren. Ziel dieses Verfahrens ist, Asylbewerber ohne Bleibeperspektive an der Grenze zurückzuweisen. Es freut mich daher, dass sich CSU und CDU grundsätzlich auf die Einführung dieses Verfahrens geeinigt haben und an der Umsetzung gearbeitet wird. Jetzt muss sich auch die SPD endlich bewegen, damit wir schnell zu einer Lösung kommen.“

Hintergrund:

Neben der Ausweitung der sicheren Herkunftsländer reduzieren wir durch das Asylpaket zudem Fehlanreize, indem in Erstaufnahmeeinrichtungen Sachleistungen Vorrang vor Geldleistungen erhalten und für vollziehbar Ausreisepflichtige, deren Ausreisedatum bereits feststeht, die Leistungen auf das Existenzminimum beschränkt werden. 

Nach der Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag wird der Bundesrat darüber am morgigen Freitag beraten und beschließen. Das Gesetz soll schon am 1. November 2015 in Kraft treten.

 

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