Gerhard Eck (MdL): Die Festlegung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten zur Nutzung der Windkraft im Regionalplan Main-Rhön hat zu Kommentaren und einer Darstellung in den Medien geführt die geeignet ist, Unsicherheit und Verwirrung zu erzeugen. Es ist mir deshalb ein dringendes Anliegen zu verdeutlichen, dass die Ausweisung von Flächen, auf denen künftig Windkraftanlagen errichtet werden können, noch keine Genehmigung für einzelne Windräder darstellt.
Die Ausweisungen solcher Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben nur die raumplanerische Bedeutung der Windkraftnutzung zum Gegenstand. Sie befassen sich aber nicht mit der Frage der zulässigen Höhe, des konkreten Standortes sowie des Anlagentyps einer Windkraftanlage. Vor allem setzt die Ausweisung solcher Flächen die baurechtlichen Abstandsregeln nach der sogenannten 10H-Regelung nicht aus. Konkrete Aussagen über die Zulässigkeit einzelner Windkraftanlagen und deren Genehmigungsfähigkeit können also erst dann konkret beantwortet werden, wenn Antrag auf ein Einzelgenehmigungsverfahren gestellt wurde.
Bei der Festlegung der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete im aktuell festgeschriebenen Regionalplan Main-Rhön wurden schon heute Mindestabstände zu Wohn-bebauungen festgeschrieben, die teilweise über die gültigen gesetzlichen Mindestabstände hinausgehen.
Um es vereinfacht auszudrücken, wenn eine Windkraftanlage nicht den gesetzlichen Vorgaben in allen Belangen entspricht, kann sie trotz Ausweisung einer Vorrangfläche nicht errichtet werden.
Mit Blick auf die meist emotional geprägten Ausführungen verschiedener kommunaler Mandatsträger darf ich in Erinnerung rufen, dass die Ermittlung der Vorrangflächen für Windkraft das Ergebnis eines mehrjährigen Verfahrens mit umfassender Beteiligung der Kommunen, Fachbehörden, Verbänden und der Bevölkerung ist. Sie erfolgte anhand der einheitlich geltenden Ausschluss- und Beschränkungskriterien, die im ganzen Freistaat gelten. Auch die absehbar betroffenen Kommunen konnten sich als Mitglieder des Planungsverbandes in der Region 3 in diesen Diskussionsprozess einbringen.
Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde von der Mehrheit der Deutschen gewollt. Die Folge dieser Entscheidung ist die Umwandlung unserer Energieversorgung. Diese Energiewende ist jetzt bei uns angekommen. Trotzdem gilt: Die baurechtlichen Vorschriften für die Genehmigung von Windkraftanlagen sind ebenso einzuhalten wie der Schutz vor Geräuschbelästigung und Schattenwurf. Darüber hinaus hat die Bayerische Staatsregierung die Abstandsregelung 10H, also mit dem 10fachen der Höhe des Windrades, als zusätzliche Schutzfunktion für die Bevölkerung eingebracht.
Auch wenn die Energiewende jetzt umgesetzt werden muss, gilt mein größtes Augenmerk dennoch dem berechtigen Schutzbedürfnis der Bevölkerung vor unzumutbaren Belästigungen.