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Blaulicht im Rückspiegel – was tun?

26.07.2013

Schweinfurt: Zu Beginn der Ferienzeit steigt das Verkehrsaufkommen und damit auch die Unfallgefahr auf den Straßen. Das richtige Verhalten der Verkehrsteilnehmer, die von einem Einsatz der Rettungsdienste, der Polizei oder der Feuerwehr betroffen sind, kann hier entscheidend sein. Denn viele wissen nicht, wie sie bei Blaulicht und Martinshorn richtig reagieren sollen. Oft werden die Rettungsfahrzeuge blockiert, häufig werden auch beim gut gemeinten, aber überhasteten Versuch, Platz zu schaffen, weitere Unfälle riskiert. Unter solchem Fehlverhalten leiden sowohl die Retter, als auch die Unfallopfer, die auf schnelle Hilfe warten müssen.

Florian Körblein, Rettungssanitäter und Fahrer eines Rettungswagens der Johanniter in Schweinfurt, hat schon oft solche Situationen erlebt: „Am wichtigsten ist es, sich erst einmal ruhig und besonnen zu orientieren, wenn Blaulicht oder Martinshorn bemerkt werden. Woher kommen die Signale? In welche Richtung bewegen sich die Fahrzeuge und wie viele sind es? Vorsicht beim Platz schaffen: Immer den Blinker setzen, um Einsatzfahrzeugen anzuzeigen, wohin man ausweichen will, dabei auf andere Verkehrsteilnehmer achten.“

Die Johanniter empfehlen die Beachtung der folgenden Regeln:

  • Bei einspurigen Fahrbahnen gilt grundsätzlich: an den rechten Fahrbahnrand fahren.
  • Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen nach rechts ausweichen, das Tempo verringern und ggf. anhalten.
  • Gelangt ein Einsatzfahrzeug auf gleiche Höhe, Geschwindigkeit verringern und ein Einscheren ermöglichen.
  • Auf Fahrbahnen mit zwei oder mehr Spuren je Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links, alle weiteren Fahrzeuge nach rechts – also auch diejenigen, die auf der mittleren Spur fahren.
  • Ein vor einer roten Ampel haltendes Fahrzeug darf im Zuge des Ausweichens nach rechts auch über die Haltelinie fahren, wenn es der Verkehr zulässt und man sich selbst oder andere nicht gefährdet. Schon ein Meter kann nachfolgenden Fahrzeugen das Rangieren ermöglichen und dem Einsatzfahrzeug so freie Fahrt bieten.
  • Für Fußgänger und Radfahrer gilt ebenfalls: Vorfahrt für die Retter! Sie müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten.

 

 

Bild: Ist ein Blaulicht im Rückspiegel zu sehen, muss die Geschwindigkeit verringert und an den Fahrbahnrand gefahren werden. (Foto: Johanniter)

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