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Wie ein Lotse fürs Leben

vom 07.06.2013 - 11:06 Uhr

Landkreis Schweinfurt. Das Jugendamt des Landkreises Schweinfurt beteiligt sich erneut an der bundesweiten Aktion „Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt“, die diese Woche unter dem Motto „Das sind uns die Kinder wert“ steht. Was Jugendämter leisten, steht im Mittelpunkt der Kampagne. Von der Erziehungsberatung, über der Organisation der Kinderbetreuung bis hin zur Adoptionsvermittlung – die Aufgaben sind vielfältig. Ein wichtiger Bereich ist auch die Regelung von Vormundschaften. „Ein Vormund ist für ein Kind oder Jugendlichen wie ein Schutzengel – nur ohne Flügel“, beschreibt Maria-Anna Haupt, die stellvertretende Leiterin des Jugendamts am Landratsamt Schweinfurt, die verantwortungsvolle Aufgabe.

105 Kinder und Jugendliche im Landkreis haben einen Vormund. Mit viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl kümmern sich die Personen, die eine Vormundschaft übernommen haben, um die Kinder. „Sie machen das, was eigentlich die Eltern tun: Sie ergreifen Partei für junge Menschen – sind deren Anwälte im Alltag“, sagt Maria-Anna Haupt. Ein Vormund hat dafür zu sorgen, dass es Kindern und Jugendlichen gut geht. „Wenn die Eltern dafür nicht mehr sorgen können oder nach einer Entscheidung des Familiengerichtes nicht mehr dürfen, dann kümmert sich das Jugendamt um einen Vormund“, erklärt Haupt.

Auf einen Vormund kommt rechtlich all das zu, was sonst Aufgabe der Eltern ist. Neben der Sorge um das Wohlergehen und der Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen verwaltet ein Vormund das Geld bis zur Volljährigkeit. „Außerdem sorgt er dafür, dass die Kinder/Jugendlichen in einer geeigneten Pflegefamilie, in einem geeigneten Heim oder in einer betreuten Wohnung leben können“, erklärt Haupt.

Für die Kinder und Jugendlichen sei ein Vormund so etwas wie ein neuer „Lotse fürs Leben“. Fast immer hätten die jungen Menschen vorher Schlimmes erlebt. Wenn Eltern sehr krank oder gestorben sind, springt ein Vormund ein. „Und natürlich dann, wenn Eltern sich nicht um ihr Kind kümmern – wenn sie es schlagen oder misshandeln“, sagt Haupt. Dann könnten und dürften Eltern nicht mehr für ihr Kind sorgen. In solchen Fällen entscheide sich das Familiengericht dafür, die Verantwortung teilweise oder ganz in die Hände eines Amtsvormunds zu legen. Der ist dann im Hauptjob „Kümmerer ums Kind“ – und zwar für höchstens fünfzig Mündel.

Das ist die gesetzliche Höchstzahl für eine Vollzeitkraft erklärt Maria-Anna Haupt und der Grund dafür, dass zu Beginn des Jahres 2013 zwei neue Mitarbeiterinnen eingestellt wurden. Außerdem stehe der Sozialdienst Katholischer Frauen unterstützend zur Verfügung und führe 15 dieser Vormundschaften.

Zentrale Aufgabe des Vormunds ist es die Interessen des Kindes fest im Blick zu haben. Oft gebe es Menschen, denen die Kinder bereits vertrauen. „Das können zum Beispiel Großeltern oder Paten sein. Wir fragen die Kinder aber auch, wem sie besonders vertrauen und wen sie sich als Vormund wünschen“, berichtet Haupt.

Ein Vormund hat zwar etwas von einem „Schutzengel für das Kind“, er fällt aber nicht vom Himmel. Bei der Auswahl der Person des Vormunds oder Pflegers schauen das Familiengericht und das Jugendamt ganz genau hin. „Oft ist dies, wie zuvor erwähnt, der Amtsvormund, wenn niemand aus der Familie oder dem Bekanntenkreis des Kindes/Jugendlichen bereit ist oder sich dazu in der Lage sieht“, sagt Haupt. Es gehe schließlich um eine enorme Verantwortung. Für 36 Kinder/Jugendliche konnten im Landkreis dennoch sogenannte Einzelvormünder gefunden werden.

Es komme darauf an, dass der Vormund unabhängig sei. Deshalb scheiden etwa Betreuer in einem Heim als Vormünder aus. „Schließlich ist das eine – die Kindererziehung – ihr Beruf; das andere – die Vormundschaft – eher eine Berufung. Beides darf aber nicht vermischt werden“, erklärt Haupt.

Für die Kinder/Jugendlichen sei entscheidend, dass ein Vormund sich Zeit nehme. Monatliche Besuche sind vorgeschrieben. „Die persönlichen Gespräche sind wichtig. Genauso wie der regelmäßige Griff zum Telefon. Reden und zuhören – das ist das A und O. Der Draht zwischen Kind und Vormund sollte möglichst kurz sein. Denn Entscheidungen über den Kopf des Kindes hinweg sind selten gut“, sagt Maria-Anna Haupt. Je älter ein Kind werde, desto mehr sollte es auch direkt mitentscheiden können und der Vormund sei die Person, die ihm dies ermöglichen könne und müsse. „Wie ein Lotse, der für eine freie Fahrt durchs Leben verantwortlich ist.“

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