Landkreis Schweinfurt: Das so genannte Bildungs- und Teilhabepaket ist am 30. März rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Für die Umsetzung sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Bedürftige Kinder und Jugendliche haben durch das Bildungs- und Teilhabepaket einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen: bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Kunst und Kultur oder Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.
Wichtig dabei: Mögliche Leistungen können auch rückwirkend für die Zeit ab Januar 2011 bezogen werden. Anträge für in Anspruch genommene Bildungs- und Teilhabeleistungen für die vergangenen Monate Januar bis März 2011 können allerdings nur noch bis spätestens 30. April 2011 gestellt werden.
Das neue Bildungspaket unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II, also „Hartz IV“, oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Für Kinder und Jugendliche aus dem Landkreis Schweinfurt sind konkret das Amt für Soziales im Landratsamt und das Jobcenter des Landkreises Schweinfurt im Gebäude der Agentur für Arbeit für die Umsetzung zuständig.
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Amt für Soziales unter Tel. (09721) 55-449, im Jobcenter unter Tel. (09721) 547-910555 oder im Internet erhältlich unter http://www.landkreis-schweinfurt.de/sozialamt/Soziale_Leistung_BuT.html und http://www.landkreis-schweinfurt.de/jobcenter.html
Ausführliche Informationen gibt’s im Internet unter www.lrasw.de („Aktuelles“).